Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

21. 357 
Nr. 7969. 
Abschied für den Landrath von Mittelfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
bis 16. November 1889. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tuitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Regeut. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Miittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 4. bis 16. November 1889 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
l. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1888. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1888 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1890. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 
1890 4021 495 /4 7 J, wovon ein Steuerprozent auf 40 214 ¾ 95 J sich berechuet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1890. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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