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hinter Ziffer 11 als Ziffer 11 a: „Stationswärter: einhalbjährige Verwendung im
Stationsdienste“;
hinter Ziffer 25 als Ziffer 25a: „Thurmwärter: dreijährige Dienstzeit als Wechsel-
wärter, darunter eine mindestens sechsmonatliche Beschäftigung im Thurmwärter=
dienste einer größeren Centralanlage und in dem Unterhaltungsdienste einer
solchen Anlage“;
hinter Ziffer 42 als Ziffer 42a: „Maschinenzeichner: einjährige Verwendung als
Zeichner bei einer Behörde, einer Maschinenfabrik u. s. w.“"
II. in § 3, B:
Ziffer 1: hinter dem Worte: „Bureandiener" — „Oberburcaudiener“;
Ziffer 8: hinter „Werkführer“ die Worte: „im Betriebsdienste“;
hinter Ziffer 8 als Ziffer 8a:
„Werkführer im Werkstättedienste:
a) Fähigkeit, über einen den Dienstkreis eines Werkstättevorarbeiters betreffenden
Vorgang eine schriftliche Anzeige in angemessener Form zu erstatten,
b) Rechnen mit den gewöhnlichen und Dezimalbrüchen, Kenntniß des metrischen
Maß= und Gewichtssystems,
Kenntuiß der Lokomotive und der Wagen, sowie ihrer Theile, dann der Arbeits-
und Werkzeugmaschinen, sowie der bei einer Werkstätte zur Reparatur kommenden
mechanischen Anlagen,
Gewandtheit im Montirgeschäfte, beziehungsweise Bearbeitung bestimmter Theile;
Kenntniß der verschiedenen, beim Maschinen- und Wagenbau, sowie beim Werk-
stättebetrieb zur Verwendung kommenden Materialien und deren Bearbeitung,
Kenntuiß der Vorschriften über den Empfang und die Abgabe der Materialien,
sowie der Werkstätte-Buch= und Rechnungsführung, soweit dieselbe den Dienst-
kreis eines Werkstättevorarbeiters betrifft,
Kenntniß der Werkstätteordnung und der Unfallverhütungsvorschriften für die
Werkstättearbeiter, sowie der wesentlichen Bestimmungen des Unfallversicherungs-
Gesetzes und der hiezu erlassenen Vollzugsvorschriften,
Keuntniß der Satzungen der Eisenbahn-Werkstättekrankenkasse und der Vollzugs-
Vorschriften,
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