Schneil. (Februar 12.—13.) 547
drücklich anerkannt haben. Bundesrat und Bundesversammlung haben
deshalb ausdrücklich erklärt, daß die schweizerische Eidgenossenschaft während
eines ausgebrochenen Krieges mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln
ihre Neutralität und die Unverletzlichkeit ihres Gebiets aufrecht erhalten
und wahren wird. Die Ereignisse während des gegenwärtigen nrieges
haben den Bundesrat in seiner Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer
strikten und loyalen Neutralität bestärkt und den Beweis erbracht, daß
heute, wie im Jahre 1815, die Unverleglichkeit und Unabhängigkeit der
Schweiz im wahren Interesse der Politik Europas liegen. Die Schweiz
wird an dieser Neutralität festhalten, solange nicht die Unabhängigkeit, die
Integrität des Landes, die Lebensinleressen oder die Ehre des Staates ver-
letzt werden. Der BVundesrat darf auch die Aufmerksamkeit des Präsidenten
Wilson auf die einzigartige geographische Lage der Schweiz lenken, die
von allen Seiten von kriegführenden Staaten eingeschlossen ist und mit
Sicherheit zum allgemeinen Kriegsschauplatz zwerden müßte, sobald sie aus
ihrer Neutralität heraustreten würde. So drückend sich baher die wirt-
schaftlichen Verhältnisse zufolge der dnechne Blockade gestalten und
so sehr je nach deren Durchführung völkerrechtliche Prinzipien verletzt werden,
so kann sich der Bundesrat doch nicht entschließen, dem Präsidenten Wilson
in den auf Grund einer anders gestalteten Sachlage von ihm gegenüber
der deutschen Reichsregierung unternommenen Schritten zu folgen. Der
Bundesrat hat sich deshalb darauf beschränkt, gegen die von der Kaiserl.
Regierung angekündigte Blockade und deren Durchführung, soweit dadurch
nach den gemeingültigen Grundsätzen des Völkerrechts Rechte der Neutralen
verletzt werden, Protest und Rechtsverwahrung einzulegen, und si ins-
besondere für den Fall, daß die tatsächliche Durchführung der Sperrc sich
als unvollständig erweisen sollte, alle Rechte vorzubehalten, wenn durch die
von Deutschland und seinen Berbündeten angewandten Mittel schweiz.
Staatsangehörige oder schweiz. Ladungen der Vernichtung preisgegeben
werden sollten. — Die schweiz. Presse bespricht die beiden Noten all-
gemein in zustimmendem Sinne.
12.—13. Febr. (Zürich.) Internat. Konferenz kath. Politiker.
Vertreten sind: Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Holland,
Polen und die Schweiz. Von den deutschen kath. Parlamentariern sind
anwesend die Abgg. Erzberger, Fehrenbach, Gröber, Held, Dr. Porsch und
Dr. Spahn. Es erfolgt die Gründung einer „Internat. Kath. Union“, zu
deren Beitritt die führenden Kath. der nicht vertretenen Nationen ein-
geladen werden sollen
Ueber das Ergebnis der Konferenz teilt die „Germania“ ferner
mit: Gewiß wollen wir ihre Bedentung nicht Überschätzen und von ihr
von heute auf morgen keinen Friedensschluß erwarten. Dennoch bleibt d
kath. Führern ein außerordentlich weites und dankbares Feld der Betatigmng
offen. Bon großer altueller Bedeutung sind die gesaßten Beschlüsse über
ie Berbesserung der Lage der Kriegsgefangenen und die Freilassung der
givilinternierten. Ferner sollen den Arbeitern wieder die Wohltaten der
mternationalen Uebereinkommen, insbesondere auf dem Gebiete des gesetz-
ichen Arbeiterschutzes und der Sezialbersicerungen. zukommen und der
Ausbau dieser Abmachungen betrieben werden. Aber dos ist nur ein kleiner
Teil des großen Programms, das man 2 u in die orte fassen kann:
Wiederannäherung der politischen, kulturellen und sozialen katholischen
Führungen sowie aller Bölker nach dem Kriege. In diesem Sinne wurden
zahlreiche Beschlüsse gefaßt und Organisorihnen gebildet, die alle vor-
bereitenden Schritte unternehmen sollen.
z-zz#####