Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Gesetz und Perorduungs-Blatt 
fter das 
Königreich Bayern. 
50. 
München, den 18. Dezember 1890. 
  
Anhalt: 
Bekanntmachung vom 18. Dezember 1890, die Einfuhr von Nut und Zuchtvieh aus Oesterreich in die Grenz- 
bezirke berreffend- 
Nr. 19129. 
Bekanntmachung, die Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh aus Oesterreich in die Grenzbezirke 
betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
In theilweiser Abänderung des § 2 der Bekanntmachung vom 22. Jannar 1887 (Ges.= 
u. Verordn.-Bl. S. 13 u. f.) wird bestimmt: 
1. Die in §2 Ziff. 1 Abs. 3 bezeichnete Zahl der Thiere, welche von einem Wirthschafts- 
besitzer innerhalb eines Kalenderjahres eingeführt werden dürfen, wird von 12 auf 18 
Stück erhöht. 
2. Die in Ziff. 10 vorgeschriebene Untersuchung (Nachcontrole) des eingeführten Viehes 
durch den Bezirksthierarzt nach Ablauf der Confinirungszeit hat in Wegfall zu 
kommen. 
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