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II. Tare der homöopathischen Arzneimittel.
1. Mutter-Tinkturen.
A. Essenzen und Tinkturen zum innerlichen Gebrauche, welche aus solchen Arznei-
stoffen bereitet werden, deren Preis nach der gewöhnlichen Arzneitaxe den Betrag von
30 Pfennig für 1 Gramm nicht übersteigt, kosten
bis zu 2 Gramm einschließlich —.K 1
„ „ 5 » » -——»30«
»»10 » » —»45»
jewettereoGrannn.. ——,,10»
Bei den Mutter-Tinkturen dagegen, walche a aus Atzueistoffen bereitet sind, deren
Preis den Betrag von 30 Pfennig für 1 Gramm überschreitet, wird der hiezu verwendete
Arzneistoff noch besonders in Rechnung gebracht.
Aus Amerika importirte Essenzen und Tinkturen werden mn die Hälfte des obigen
Preises höher berechnet.
B. Tinkturen zum äußerlichen Gebrauche, als Tinctura Arnicac, Symphyti, Calen-
dulae, Orticae und Thujae, kosten
bis zu 10 Gramm — 4 20 JN
je weitere 10 Gramm — „ 10 „
2. Verdünnungen,
A. mit Weingeist bereitet von der 1.—30. Verdünnung kosten
bis zu 2 Gramm —AM 1 9
„ 5 „ —– „ 20 „
je weitere 5 Gram —, 10,
B. Streukügelchen, welche mit einem Arzueimittel befeuchtet sind,
bis zu 2 Gramm 410
jedes weitere Gramm — „ 5„
3. Verreibungen,
durch einstündiges Zusammenreiben von Milchzucker mit einem Aczneistoffe bereitet, kosten
bis zu 1 Gram —AM 156 2
jedes weitere Gramm — „ 10 „