Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

—* 683 
II. Tare der homöopathischen Arzneimittel. 
1. Mutter-Tinkturen. 
A. Essenzen und Tinkturen zum innerlichen Gebrauche, welche aus solchen Arznei- 
stoffen bereitet werden, deren Preis nach der gewöhnlichen Arzneitaxe den Betrag von 
30 Pfennig für 1 Gramm nicht übersteigt, kosten 
bis zu 2 Gramm einschließlich —.K 1 
„ „ 5 » » -——»30« 
»»10 » » —»45» 
jewettereoGrannn.. ——,,10» 
Bei den Mutter-Tinkturen dagegen, walche a aus Atzueistoffen bereitet sind, deren 
Preis den Betrag von 30 Pfennig für 1 Gramm überschreitet, wird der hiezu verwendete 
Arzneistoff noch besonders in Rechnung gebracht. 
Aus Amerika importirte Essenzen und Tinkturen werden mn die Hälfte des obigen 
Preises höher berechnet. 
B. Tinkturen zum äußerlichen Gebrauche, als Tinctura Arnicac, Symphyti, Calen- 
dulae, Orticae und Thujae, kosten 
bis zu 10 Gramm — 4 20 JN 
je weitere 10 Gramm — „ 10 „ 
2. Verdünnungen, 
A. mit Weingeist bereitet von der 1.—30. Verdünnung kosten 
bis zu 2 Gramm —AM 1 9 
„ 5 „ —– „ 20 „ 
je weitere 5 Gram —, 10, 
B. Streukügelchen, welche mit einem Arzueimittel befeuchtet sind, 
bis zu 2 Gramm 410 
jedes weitere Gramm — „ 5„ 
3. Verreibungen, 
durch einstündiges Zusammenreiben von Milchzucker mit einem Aczneistoffe bereitet, kosten 
bis zu 1 Gram —AM 156 2 
jedes weitere Gramm — „ 10 „
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.