Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 20. Juni ds. IJs. 
1. den k. Hofsekretär und Kassier der Fonds- 
kasse Seiner Majestät des Königs 
Otto, k. Nath Martin Prem, wegen 
Krankheit und nachgewiesener Dienst- 
unfähigkeit vom 1. Juli ds. Is. an in 
den bleibenden Ruhestand zu versetzen; 
vom gleichen Tage an den controliren- 
den Buchhalter bei der Fondskasse 
Seiner Majestät des Königs Otto, 
Max Urban, zum Kassier bei der ge- 
nannten Kasse mit dem Range eines 
Stabskassiers zu befördern; 
3. gleichfalls vom 1. Juli an den Bureau- 
Officianten Friedrich Hofmann zum 
Buchhalter bei der Fondskasse Seiner 
Majestät des Königs Otto mit dem 
Nange eines Stabsbuchhalters II. Klasse 
zu befördern; ferner 
unter'n 25. Juni ds. Is. den Kammer= 
junker und Nittmeister à I. s. des 4. Chevau- 
legers-Regiments, Max Freiherrn von Spei- 
del, Adjutant bei der Inspektion der Cavallerie, 
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zum 
Königlichen Kämmerer zu ernennen. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen LSeiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'n 27. Mai ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Leibkammer- 
diener Seiner Majestät des Kaisers von 
Oesterreich, Franz Perner, das Verdienstkreuz 
des Ordens vom heiligen Michael und dem 
Leibbüchsenspaunner Seiner Majestät des 
Kaisers von Oesterreich, Johann Mühlbacher, 
die silberne Medaille desselben Ordens zu 
verleihen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des fKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 21. Juni ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Büchsen- 
spanner Benedikt Brand maier die Bewilli- 
gung zur Annahme und zum Tragen des 
ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von 
Oesterreich verliehenen goldenen Verdienst- 
kreuzes zu ertheilen.
	        
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