Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

M 36. 361 
Beilage III. 
K. Realgpmnasium J. 
Gymnasial-Absolutortum. 
Franz JN., 
Sohn des Rechtsanwaltes Herrn V. W. zu W, Bezirksamts V., geboren uunn . .. 
uu Konfession, welcher seit dem Herbste des Jahres. .Schüler des 
hiesigen Realgymnasiums ist, hat sich als Schüler der Oberklasse der im Juni und Juli d. Is. 
abgehaltenen Absolutorialprüfung unterzogen und ist nach den Ergebnissen derselben für be- 
fähigt zum Uebertritt an eine Hochschule erklärt worden. 
Unter seinen schristlichen Prüfungsarbeiten zeugt vorzugsweise der deutsche Aufsatz von 
Reife des Urtheils und Gewandtheit in der Darstellung. Außerdem ließ die französische Arbeit 
gute Auffassung und klares Verständniß des französischen Textes erkennen. Auf Grund der 
Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und des Jahresfortgangs wurde ihm die mündliche 
Prüfung erlassen. 
Während seines Aufenthaltes an der Anstalt hat derselbe sich nicht nur durchaus den Schul- 
satzungen gemäß gehalten, sondern Beweise einer grundsätzlich dem Guten zugewendeten Ge- 
sinnung gegeben. Sein Fleiß war besonders in den Lehrfächern, die ihm größeres Interesse 
einflößten, sehr lobenswerth. Auch in der italienischen Sprache erwarb er sich gute Kenntnisse 
und auf dem Kirchenchor sowie bei Schulfesten that er sich als Sänger und Violinspieler hervor. 
Im Einzelnen lassen sich seine Kenntuisse nach den bei der Prüfung und in der Ober- 
klasse gegebenen Proben folgendermaßen bezeichnen: 
in der Religion sehr gut 
in der deutschen Sprache sehr gut 
in der lateinischen Sprache# gut 
in der französischen Sprache sehr gut 
in der englischen Sprache sehr gut 
in der Mathematik genügend 
in der Phys gut 
in der Chemie und Mineralogie gut 
in der Geschichte sehr gut 
im Zeichnen. sehr gut 
im Turnen genügend. 
W., am 14. Juli 189 
Der K. Ministerialklommifssär Der K. Nektor 
69 
(I. S.)
	        
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