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vorläufig, wie wenig Uebereinstimmung zwischen diesen Sammlungen
zu erwarten ist: wie sehr die Sammlung eines italiänischen
Bischofs von der Sammlung eines orientalischen
verschieden seyn muß, und wie mangelhaft vielleicht auch
noch die vollständigste derselben seyn wird. Doch vielleicht
hat sich die Kirche, welche so viele Synoden hielt und so
viele Synodalschlüsse abfaßte, auch die nützliche Mühe genommen,
unter öffentlicher Aukrorität eine Sammlung derselben
zu veranstalten, aus der Menge auszuwählen, und
die besten und nothwendigsten derselben zusammenzustellen.
Brauchbarkeit und Allgemeinheit der Synodalschlässe wäre
dadurch fehr befördert worden, weil einzelne zerstreute Gesetze,
besonders wenn sie anfangen etwas alt zu werden,
nicht den ndthigen Grad von Publicität behalten. Man
hat dem chalcedonischen Concilium die Ehre dieser Anstalt
lange Zeit zugeschrieben, und die berühmtesten Verfasser der
Geschichte des Kirchenrechts haben nicht nur behauptet, von
der chalcedonischen Synode sey ein gewisser Coder Canonum
als allgemein verpflichtender Kirchenkoder bekräftigt worden,
sondern man ist noch einen Schritt weiter gegangen, und
hat behauptet, man habe diesen damals allgemein verbindlich
gemachten Coder entdeckt. Justell, der sich dieser wichtigen
Entdeckung freute, ließ ihn als das erste Stück des
ersten Bandes seiner Bibliorhek des ältern kanonischen Rechts
abdrucken. Unser zweiter Abschnitt wird lehren, was hieran
richtig oder unrichtig sey; nur um das nachfolgende nicht
unterbrechen zu müssen, noch einiges von der Sammlung
eines gewissen Bischofs Sabinus.
S. 18.
Man macht diesen macedonianischen Bischof von Heraklea
in Thracien, der in dem ersten Viertel des fünften