Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

Psetz- und Verordnungs- gtt 
für das 
Kö migreich Bayern. 
L 
München, den 28. März 1891. 
  
Inhalt: 
Röniglich Allerhöchste Verordnung vom 19. März 1891, die Fürsorge für das nichtpragmatische status 
mäßige Personal der k. Verkehrsanstalten in Folge von Betriebensällen betreffend. Belanntmachung 
vom 17. März 1891, die Postordnung zum Gesetze über das Postwesen des Deutschen Neiches vom 28. Oktober 
1 betreffend. — Bekan nimachung vom 21. März 1891, die Ausführung der Nechtsanwaltsordnung vom 
. Juli 1878, hier die Vorstände der Anwaltskammern betreffend. — Ackauntmachung vom 23. März 1891, 
die Einführung des Betricbsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands in Bayern betresffend. Hojdienst 
Nachrichten. Staatedienst Nachrichten. — Ordens Verleihungen. 
Nr. 1359l. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Fürsorge für das nichtpragmatische statusmäßige 
Personal der k. Verkehrsanstalten in Folge von Betriebsunfällen betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Thitpold, 
von Gottes Gunden Hönialicher Prinz von Layern, 
Begent. 
Wir finden Uns bewogen, bezüglich der Fürsorge für das nichtpragmatische status- 
mäßige Personal der k. Verkehrsanstalten in Folge von Betriebsunfällen, anzuordnen, 
was folgt: 
51. 
Beamte und Bedienstete der Kategorien B. C und D des Besoldungsstatus der 
k. Verkehrsanstalten, welche in reichsgesetzlich der Unfallversicherung unterliegenden Betrieben 
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