Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Nr. 213411. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für Bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedentung betreffend. 
+K. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeußern. 
Die am 1. Mai ds. Js. zur definitiven Eröffnung gelangende Lokalbahn für den 
Gütertransport in Angsburg wird hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der Bekannt- 
machung vom 5. März 1882 (Gesetz= und Verordnungsblatt Nummer 11) aufgeführten 
Bahnen untergeordneter Bedeutung eingereiht. 
München, den 30. April 1892. 
Arhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Frhr. v. Völderndorff. 
  
Hofdienst-Nachrichten. 
Am Namen Beiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 13. April ds. Is. den Second- 
lieutenant im 1. Ulanen-Regiment, Otto Ernst 
Freiherrn Fuchs von Bimbach und Dorn- 
heim, auf allerunterthänigstes Ansuchen zum 
Königlichen Kammerjunker, und 
unter'm 19. April ds. Is. den Second- 
lieutenant der Reserve des 1. Train-Bataillons, 
Ludwig Grafen von Maldeghem, Ritter 
des k. Hausordens vom hl. Georg, zum König- 
lichen Kämmerer 
zu ernennen. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Unmen Seiner Majestät des fl#nigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 9. April ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem großherzoglich 
hessischen dienstthnenden Kammerherrn Seiner 
Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen, 
k. prenßischen Rittmeister a. D. Otto von 
Rappard, den Verdienstorden vom heiligen 
Michael II. Klasse und dem Premierlientenant 
und persönlichen Adjutanten Seiner König- 
lichen Hoheit des Landgrafen von Hessen, 
Theodor Freiherrn von Flotow, das NRitter- 
kreuz II. Klasse des Militärverdienstordens zu 
verleihen.
	        
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