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eseh-und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
/1 21.
München, den 4. Mai 1892.
((7T..PJ) Inhalt: "
V»ck(1nntnn1c11n·1m 11011L—I.Lliai1892,dic Durchfuhr lebender Schafe aus Oesterreich-Ungarn durch deutsches
(Gebiel betreffend. Ordens-Verleihung. Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen.
Nr. 7210.
Bekanntmachung, die Durchfuhr lebender Schafe aus Oesterreich-Ungarn durch deutsches
Gebiet betreffend.
t#. Staatsministerium des Innern.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 31. März ds. Is. beschlossen, in theil-
weiser Abänderung des Beschlusses vom 29. Jannar 1885 — § 54 der Protokolle —
die Durchfuhr von lebenden Schafen aue Oesterreich-Ungarn unter Vorbehalt der Anwendung
der Kontrolbestimmungen, welche in dem Viehseuchenübereinkommen enthalten sind, und
unter der Bedingung zu gestatten, daß die Sendungen nur auf Eisenbahnen und ohne
unnbthigen Aufenthalt auf das deutsche Gebiet geleitet werden.
Vorstehendes wird unter Bezugnahme auf § der Ministerialbekanntmachung vom
22. Jannar 1887 (Ges.= u. Verordn.-Bl. S. 13 u. ff.) bekannt gegeben.
München, 1. Mai 1892.
Frhr. v. Feiliczsch.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.