Grseh-und Veraerdunzs Htt
für das
Königreich Bayern.
22.
München, den 10. Mai 1892.
Inhalt:
„Käöniglich Allerhöchste Gutschließung vom 8. Mai 1892, die Verlängerung des Landlages betreffend. —
Belauntmachung vom 5. Mai 1892, den Titel der Nebenbeamten bei den N. Verwaltungen der Straf-
anstalten und der Arbeitshäuser betreffend.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffeud.
Im Uamen Feiner Majestät des Königs.
Zuityold!,
bvem Gottes Gnaden Königlicher Urinz von Hayern,
Negent.
Unseren Gruß zuvor, Viebe und Getreue!
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß Tit. VII
§ 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 28. Mai des laufenden Jahres einschließlich zu
verlängern.
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