Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 8. Mai 1892. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Leo#u#rod. v. Safferling. Dr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
An . S is. 
1) die Kammer der Reichsräthe, Der General-Sekretär: 
2) die Kammer der Abgeorducten. 
Ministerialrath v. Nies. 
  
Nr. 8141. 
Bekanntmachung, den Titel der Nebenbeamten bei den K. Verwaltungen der Strafanstalten 
und der Arbeitshäuser betreffend. 
+K. Staatsministerien der Justiz und des Innern. 
Im Uamen Zeiner Wajestät des RKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben vermöge Allerhöchster Entschließung vom 3. Mai l. Is. allergnädigst anzuordnen geruht, 
daß die Nebenbeamten bei den K. Verwaltungen der Strafanstalten und der Arbeitshäuser, 
welche dermalen den Titel „Verwalter“ führen, fortan ohne Aenderung ihrer seitherigen 
Rang= und Besoldungsverhältnisse den Titel „Assessor bei der K. Verwaltung“ der Anstalt 
zu führen haben. 
München, den 5. Mai 1892. 
rhr. v. Feilisch. Frhr. u. Leonrod. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Reißenbach.
	        
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