Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

M 23. 117 
einen jährlichen Zinsertrag bis zu 4 Prozent vom Tage der Vollendung und Eröffnung jeder 
einzelnen neuen Bahnlinie bis zum 31. Dezember 1904 zu gewährleisten, oder statt dieses 
Zinserträgnisses einen Ueberschuß der Betriebsrente in einer dem vierprozentigen Zins der 
festgesetzten Bau= und Einrichtungskapitalien entsprechenden Höhe sicher zu stellen. 
Art. 2. 
Mit der baulichen Ausführung der im Art. 1 unter Ziff. 2 genannten Lokalbahn ist 
erst dann vorzugehen, wenn der für den Bahnbau und dessen Zubehör erforderliche Grund und 
Boden kosten= und lastenfrei der bauführenden Eisenbahngesellschaft zur Verfügung gestellt ist. 
Hinsichtlich der unter Ziffer 1 und 3 aufgeführten Lokalbahnen ist mit der banlichen 
Ausführung erst dann vorzugehen, wenn die von der k. Staatsregierung für augemessen und 
genügend erachteten Mindestleistungen der Interessenten erfüllt sind oder deren Erfüllung 
durch rechtsverbindliche Verträge sicher gestellt sein wird. 
Gegeben zu Wien, den 20. Mai 1892. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Vayern Verweser. 
frhr. v. Crailsheim. Dr. Frhr. v. Niedel. Frhe. v. Feilitzsch. Frhr. v. Leonrod. v. Safferling. r. v. Müller. 
hosdienst Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreiches Bayern Ver- 
weser, haben Sich allergnädigst bewogen ge- 
sunden, unter'm 28. April ds. Is. den Groß- 
herzoglich Badischen Hofjunker und Grundherrn, 
Peter Freiherrn von und zu Mentzingen, 
Ritter des Ordens vom heiligen Georg, auf 
sein allerunterthänigstes Ansuchen zum König- 
lichen Kämmerer zu ernennen. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Regierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern: 
Rasp. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 1. Februar ds. Is. dem Bischofe 
Sigmund Bubies zu Kaschau in Ungarn 
den Verdienstorden vom heiligen Michael 
II. Klasse mit Stern, und 
unter'm 11. April ds. Is. dem k. und 
k. Geheimen Nath, Kämmerer, General der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.