Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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ch und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
25. 
München, den 30. Mai 1892. 
Inhalt: 
Abschied für den Landtag des Königreiches Bayern vom 28. Mai 1892. — Beilage zum Landtags-Abschied. 
enthaltend die Gesetze vom 26. Mai 18992, nämlich: lI. Gesesz, Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über 
das Gebuhrenwesen betreffend. II. Gesetz, die Herstellung von Bahnen lokaler Bedeutung betressend. 
III. Gesetz, den Bedarf für Erweiterunge., Ergunzungs um Neubamen auf den im Aectrieb befindlichen Staats 
eisenbahnen betreffend. — IV. Gesetz, die Entschädigung für Viehverlusie in Folge bon Niilstrand betreffend 
V. Gesetz, die Ausführung des Rrankenversicherungs egesetzes betreffend. VI. Gesetz, den Nachtrag zum 
Hauptctat der Militärverwaltung des Königreiches Bayern für die Zeil vom 1. April 1891 bis 13. März 1892 
betressend. — VII. (Gesetz, den Hauptetat der Militärverwaltung des Königreiches Bayern für die Zeit vom 
1. April 1892 bis 31. März 1893 betressend. — VIII. Finanzgeseb für die XXI. Finanzperiode 1892 und 1893 
belrefend 
Abschied für den Landtag des Königreiches Bayern. 
Im Uamen Feiner Wasestät des Königs. 
Znityol! 
von Gottes Gnaden Könialicher Drin) von Layern, 
Regent. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getrene! 
Wir haben Uns bei dem nunmehr eingetretenen Schlusse des Landtages über die gemein- 
schaftlichen Beschlüsse der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten, sowie über 
die Berathungen und Verhandlungen ausführlichen Vortrag erstatten lassen und ertheilen hierauf 
nach Vernehmung des Gesammt-Staatsministeriums und des Staatsrathes Unsere Entschließungen, 
wie folgt: 
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