Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Beitrag im Gesammtbetrage von 100 000 J—N (einhundertausend Mark) für nachfolgende 
Kirchenbauten zu leisten: 
1. für die Ludwigskirche in München . .. 30 000 M, 
2. für die Kirche und e in je 5000 %, 
zusammen. . . 10 000 A, 
3. für folgende Kirchenbauten in der Pfalz: 
katholische Kirche in Göllheim 2 500 J, 
„ „ „ Pirmasens 2500 , 
protestantische Kirche in Gaugrehweiler 1 000%, 
d) „ „ „ Jettenbach 1 000 -Z, 
e) „ „ „ Eisenberg 1 000, 
s) „ „ „ Winnweiler 1 000 MA., 
9) „ „ „ Zell-Harxheim 1 000 , 
4. für die katholischen Kirchen in Cham und Furth i/W. je 5 ooo 5 10 000 %, 
5. für die protestantische Kirche in Forchheim und die lathelisch 
Kirche in Gaustadt je 5 O0O00b. 10 000 -4 
6. für die protestantische Kirche in Steinbühl- (Nürnber)) 10 000 X4, 
7. für die katholische Kirche in Grombühl (Würzburg) . 8 000 M., 
8. für die katholische Kirche in Sanderau und die protestantische 
Kirche in Würzburg je 1 000 AM.. 2 000 ¼, 
9. für die katholische Kirche in Ehekirchen 10 000 AMA. 
820. 
Der k. Staatsregierung wird aus den Erübrigungen der XIX. Finanzperiode 1888/89 
der Betrag von 700 000 TAX behufs Schaffung eines Fonds für vorschußweise Bestreitung 
von Grunderwerbungskosten zu Eisenbahnbauzwecken bewilligt. 
Dieser Betrag ist von der 
Staatsschuldentilgungs-Anstalt als nichtbudgetmäßiger Fond zu verwalten und ist über dessen 
Verwendung dem Landtage jährliche Nachweisung zu legen. 
8 21. 
Die k. Staatsregierung ist ermächtigt, aus den verfügbaren Mehreinnahmen des Ver- 
waltungsjahres 1890 eine Summe von 8 000 000 „X an die unmittelbaren Städte und 
Distriktsgemeinden des Königreiches zu überweisen. Die Vertheilung an die einzelnen Ge- 
meinden erfolgt nach dem Maßstabe der im Bereich derselben am Schlusse des Jahres 1890 
zur Erhebung gelangten direkten Steuern in der Weise, wie dieß die Anlage bestimmt. 
Der für jede unmittelbare Stadt und für jede Distriktsgemeinde überwiesene Betrag wird 
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