Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Konigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Lnitpold,
  des  Königreiches  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unter'm  26.  Mai  ds.  Is.  dem  Stabssekretär
des  k.  Obersthofmarschall=  Stabes,  Joseph
Schneider,  für  das  ihm  von  Seiner  Majestät
dem  Kaiser  von  Oesterreich  verliehene  Ritterkreuz
  des  kaiserlich  österreichischen  Franz  Joseph=Ordens,
  und

unter'm  3.  Juni  ds.  Is.  dem  k.  Hossekretär
und  Vorstand  der  k.  Hofkasse,  Geheimen  Hofrathe
  Ludwig  Ritter  von  Klug,  für  das  ihm
von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Württemberg
  verliehene  Kommenthurkrenz  II.  Klasse

des  k.  Württembergischen  Friedrichs-Ordens
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
zu  ertheilen.

 

Erhebung  in  den  erblichen  Adelsstand.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreiches  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unter'm  1.  Juni  ds.  Is.  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  den  Generaldirektor
der  kleinasiatischen  Eisenbahnen,  Otto  Nitter
von  Kühlmann  in  Konstantinopel,  in  den
erblichen  Adelsstand  des  Königreiches  mit  dem
Prädikate  „von“,  unter  Vorbehalt  des  von
ihm  bereits  erworbenen  persönlichen  Rechtes
auf  den  höheren  Adelsrang  („Nitter"),  zu
erheben.