Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

ctzund Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
München den 11. Jannar 1892. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 2. Jannar 1892, die Ausführung der Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, hier die 
Vorstände der Auwaltskammern berressend. — Bekanntmachung vom 6. Jannar 1892, die Festsetzung der 
für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge für das Jahr 1892 betreffend. — Hofdienst. Nachrichten. 
Ordensverleihung. 
Nr. 23289. 
Bekanntmachung, die Ausführung der Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, hier die 
Vorstände der Anwaltskammern betreffend. 
+K. Staatsministerium der Justiz. 
Nachstehend wird der dermalige Personalstand der Vorstände der Anwaltskammern, 
wie sich derselbe zufolge der gemäß § 44 Abs. 1 und 2, dann § 46 der Rechtsanwalts- 
ordnung vom 1. Juli 1878 vollzogenen jüngsten Wahlen ergeben hat, mit dem Beifügen 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei der Anwaltekammer Bamberg die Zahl der 
Mitglieder des Vorstands nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes von neun auf zehn erhöht wurde: 
I. Vorstand der Anwaltskammer München. 
Die Rechtsanwälte: 
1) Auer Adolf von, Justizrath, k. Advokat, lebensläuglicher Reichsrath der Krone 
Bayern, Vorsitzender, 
)Kleinschroth Adolf, Justizrath, k. Advokat, stellvertretender Vorsitzender, 
3) Fries Max, Schriftführer, 
)Arnold Karl, k. Advokat, stellvertretender Schriftführer,
	        
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