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Nr. 9506.
Bekanntmachung, den Vollzug des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes betreffend.
+K#. Staatsministerium des Innern.
In Gemähheit des §72 des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes vom 22.Juni 1889
wird bekannt gegeben, daß mit der Wirksamkeit vom 1. Juli ds. Is. an unter Abänderung
der bisherigen Geschäftsvertheilung zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Schiedsgerichts
der Versicherungsanstalt
1. für Oberbayern
der k. Regierungsrath Dr. Heinrich Matthacus in München,
2. für Niederbayern 4
der k. Regierungsrath Anton von Axthalb in Landshut,
3. für Oberpfalz und von Regensburg
der k. Regierungsrath Gottfried Ruhwandl in Regensburg,
4. für Mittelfranken
der k. Regierungsrath Ernst Bauer in Ausbach
ernannt worden ist.
München, den 17. Juni 1892.
4Trhr. u. Feiliczsch.
öniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gesunden,
unter'm 5. Juni ds. Is. dem k. Schloß-
verwalter und Silberverwahrer Taver Dasio
für das ihm von Seiner Majestät dem König
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.
von Württemberg verliehene Ritterkreuzll. Klasse
des Königlich Württembergischen Friedrichs-
ordens, und
unter'm gleichen Datum den k. Büchsen-
spannern Joseph Brutscher und Benedikt
Brandmaier für die ihnen von Seiner
Majestät dem König von Wirttemberg ver-
liehene Civilverdienst-Medaille,
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.