Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Nr. 9506. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes betreffend. 
+K#. Staatsministerium des Innern. 
In Gemähheit des §72 des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes vom 22.Juni 1889 
wird bekannt gegeben, daß mit der Wirksamkeit vom 1. Juli ds. Is. an unter Abänderung 
der bisherigen Geschäftsvertheilung zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Schiedsgerichts 
der Versicherungsanstalt 
1. für Oberbayern 
der k. Regierungsrath Dr. Heinrich Matthacus in München, 
2. für Niederbayern 4 
der k. Regierungsrath Anton von Axthalb in Landshut, 
3. für Oberpfalz und von Regensburg 
der k. Regierungsrath Gottfried Ruhwandl in Regensburg, 
4. für Mittelfranken 
der k. Regierungsrath Ernst Bauer in Ausbach 
ernannt worden ist. 
München, den 17. Juni 1892. 
4Trhr. u. Feiliczsch. 
öniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gesunden, 
unter'm 5. Juni ds. Is. dem k. Schloß- 
verwalter und Silberverwahrer Taver Dasio 
für das ihm von Seiner Majestät dem König 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
von Württemberg verliehene Ritterkreuzll. Klasse 
des Königlich Württembergischen Friedrichs- 
ordens, und 
unter'm gleichen Datum den k. Büchsen- 
spannern Joseph Brutscher und Benedikt 
Brandmaier für die ihnen von Seiner 
Majestät dem König von Wirttemberg ver- 
liehene Civilverdienst-Medaille, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen.
	        
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