Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

340 
81. 
Die Professoren der Forstlehranstalt Aschaffenburg scheiden sich künftig in ordentliche 
und außerordentliche Professoren. 
§ 2. 
Wir gewähren den ordentlichen Professoren der Forstlehranstalt Aschaffenburg Nang 
und Uniform der ordentlichen, den außerordentlichen Professoren der Forstlehranstalt Aschaffen- 
burg Rang und Uniform der außerordentlichen Universitätsprofessoren. 
83. 
Für die Gehaltsverhältnisse der ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Forst- 
lehranstalt Aschaffenburg ist das von Uns unter'n 11. dieses Monats genehmigte Gehalts- 
regulativ für die pragmatischen Staatsdiener im Ressort des k. Staatsministeriums der 
Finanzen maßgebend. 
Für jene zur Zeit im Dienste befindlichen Professoren der Forstlehranstalt Aschaffen- 
burg, welche Wir zu ordentlichen Professoren befördern, werden Wir die Gehaltsbezüge 
unter entsprechender Berücksichtigung ihrer bisherigen Dienstzeit besonders festsetzen. 
84. 
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1892 in Krast. 
München, den 30. Juni 1892. 
Luitpold, 
Drinz von Layern, 
des Königreiches Bayern Verweseer- 
Dr. Frhr. u. Riedel. Dr. u. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Schneider. 
Dice-Dandelsagentur der Vereinigten einigten Staaten von Amerika in Bamberg 
Staaten von Amerika in BGamberg. ernaunte Bauquier Max Frank ist von der 
Im Mamen Seiner Kunjenät des Königs. Königlichen Regierung in dieser dienstlichen 
Der zum Vice-Handelsagenten der Ver= Eigenschaft anerkannt worden. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.