Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

. I 34i.. 367 
Nr. 9778 
Abschied für den Landrath der Pfalz über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 9. mit 21. November 1891. 
Im Uamen Heiner Masjestät des Rönigs. 
Fuitpold, 
von Gottes Gnaden Böniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Pfalz in seinen Sitzungen vom 9. 
mit 21. November 1891 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und ertheilen 
hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1890. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1890 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
Stenerprincipale für das Jahr 1892. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1892 
3 144 423 K 28 J, wovon ein Steuerprozent auf 31 444 4 23 J sich berechuet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1882. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthalteuen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages und gesondert erfolgten Anträge und Beschlüsse 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, durch welchen in auerkennenswerther Fürsorge für 
die Iuteressen der betheiligten Schulen die Zulagen für das Lehrerpersonal in gering dotirten, 
abgelegenen und schwierigen Schulstellen wesentlich erhöht wurden, ertheilen Wir gerne Unsere 
Genehmigung. 
2. Der vom Landrathe gestellten Bitte um Erhöhung der budgetmäßigen Staatsbeiträge 
zur Unterstützung von Schulpräparanden und Seminaristen kann für die Dauer der laufenden 
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