Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Nr. 10434. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
9. mit 21. November 1891. 
Zm Namen Feiner Majestät des Königs. 
Zuity#h# d, 
von Gottes Gnaden Höniglicher Prin von Gayern, 
Negent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 9. mit 21. November 1891 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1890. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1890 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkaunt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Stenerprincipale für das Jahr 1892. 
Die Steuerprineipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1892 
2402796 -X, wovon ein Stenerprozent auf 24 027 .4 96 sich berechuet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1892. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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