Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Festgesetzter 
Cap. /8 Vortrag etrag 
M 4 
III 1|4 Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
* nach den Bestimmungen des Budgels der XIX. Finanzperiode 
à 90 „X für die wirklichen Schullehrer und à 45 „KX für die 
ständigen Verweser und weltlichen Lehreriunen aus Stantssonds 
311715.4 – — — 
"b) für die ältesten Lehrer im Kreise aus Kreisfonds 1 6ö00 — 
P) Zulagen für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und 
Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit Ersolg bestanden i 
haben, bis zum Eintritte in die staatlichen Dienstalterszulagen. 7 800 — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
) für vorübergehende Aushilfern 11 000 — 
b) zur Honorirung des Lehrerpersonals für Ertheilung von Ab- 
theilungsunterricht 11 000 — 
Tit. 5. Besondere Nemunerationen und üuterkübungen sir das aktive . 
gehrpersonal 3 000 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: v 
) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1 906 74 
b) aus der Kreisschuldotation 6 402 94 
c) allgemeine Beiträge an die Schltassen der Städte: 
Bamberg 7555 — 
Bayrenth 7586 — 
Hof 5143 — 
an a##e Gemeinden für die Schulpersonalexigenz . . 1080 — 
ve 7 Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhaus- 
auten: 
a) Realexigenzbeiträge ..,...... 3500,— 
b)z1nnUuterhaltevc)nE- julhanfetnl incllöOOOJLanIzewIchn 69 000 — 
„D) zu Schulhaus-Neubauten licher Sigalzbuschnh, · 
Tit. 8. Ständige Bauausgaben . 2L——J — — 
Tit. 9. Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
a) Diälen der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent- 
lichen und außerordentlichen Schuloisilationen, dann für dor ormular— 
papiere 12270 — 
b) für den artiaschulinspelior: 
aa) Geh 4620 — 
bb) Wiangsgeihuschd 300 
c) Diäten= und Reisekosten- Aversum 1080 — 
  
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer. die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine Juiescirt waren 
) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienst- 
unfähig gewordener Schullehrer: 
aa) aus Centralfonds 
bb) aus Kreisfonds 
  
54 680 — 
34 980 
l
	        
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