Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

400 
Nr. 10402. 
Abschied für den Landrath von Mittelfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 9. bis 21. November 1891. 
Im MRamen Feiner WMajestät des Rönigs. 
Luitpold, 
ron Gottes Gnaden Höniglicher Hrin von Bayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 9. bis 21. November 1891 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1890. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1890 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
Steuerprincipale für das Jahr 1892. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 
1892 4281 795 J 37 , wovon ein Steuerprozent auf 42 817 .95 J sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1892. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes. 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat die auf die Instandsetzungsarbeiten zur Beseitigung des Schwammes 
in der Garderobe der Turnhalle der Kreisrealschule zu Nürnberg erwachsenen Kosten im Be- 
trage zu 555 .X auf die allgemeine Kreisreserve des Jahr's 1891 übernommen. 
Hiegegen besteht keine Erinnerung. '
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.