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2. Die vom Landrathe beschlossene Erhöhung des Funktionsgehaltes für den Assistenten
Behr an der Kreisackerbauschule Triesdorf erhält hiemit Unsere Genehmigung.
3. Dem Beschlusse des Landrathes, zu der in der Stadt Schwabach errichteten gewerb-
lichen Bürgerschule für 1891 einen Kreisfondszuschuß von 500 „XK und für 1892 einen
solchen von 2 000 „X zu gewähren und erstgenannten Betrag aus der allgemeinen Kreis-
reseroe des Jahres 1891 zu entnehmen, ertheilen Wir gleichfalls Unsere Genehmigung.
4. Der Landrath hat behufs Gewährung von Prämien und Zuschüssen an Gemeinden
und Private zum Zwecke von Meliorationen an den Wasserläufen für das Jahr 1892
1 500 JTX mit der Bestimmung bewilligt, daß dieselben im Bedarfsfalle aus der allgemeinen
Kreisreserve für 1891 zu entnehmen sind.
Wir haben diesem Beschlusse, welcher von dem anerkennenswerthen Streben nach Hebung
der Landeskultur Zeugniß gibt, Unsere Genehmigung bereits ertheilt und verweisen in dieser
Beziehung auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 31. Dezember
v. J. Nr. 20 093. #
5. Durch das Gesetz vom 31. Dezember v. J. — Ges.= u. Verordn.-Blatt für das
Jahr 1892 S. 4 — ist die Kreisgemeinde entsprechend den Beschlüssen des Landrathes zur
Aufnahme eines Anlehens behufs Deckung der Kosten der Erweiterung der Kreisirrenanstalt
Erlangen ermächtigt worden.
Im Uebrigen ertheilen Wir den von dem Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten
der genannten Anstalt gefaßten Beschlüssen, soweit sie nicht bereits durch besondere Ent-
schließung Unsere Zustimmung erhalten haben, Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm Unsere
wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Bestrebungen für die Pflege der
Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Guade.
Wildenwart, den 26. Juni 1892.
Luitpold,
Prinz von Guyrru,
des Königreiches Bayern Verweser.
Dr. Trhr. v. Nirdel. Erhr. v. Frilitzsch. Dr. u. Müller.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsekretär:
Ministerialrath v. Nies.