Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

  
  
  
  
.K 34. 403 
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
M. 
l 
lll.1 lehrer und à 45 .4 für die ständigen Verweser und twellichen Lehre- 
"% rinnen aus Staatsfonds 4461 4 25 3 — — 
Tit. 4. 
a) Beiträge zur Haltung von Schulgehillen 9 000 — 
15) zur Gewährung einer Entschädigung an Schulpraktikanten für 
Leistung einer durch Militärdienstübung des Stellinhabers nöthigen 
Aushilfe im Schuldienste au Orten außerhalb ihres Wohnsitzes 
nach Landrathsbeschluß vom 11. November 1889 4000 — 
Tit. 5. Besondere Remnnerationen und Unterstihungen fir! das aktive 
bohrerperlenn 4500 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: « 
Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondskasse in Ansbach 3 430 — 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu i Shiihanabanien: 
a) Realexigenzbeiträge . l72— 
b) zum Unterhalt von Schulhänsern 24050 
c) zu Schulhaus-Neunbauten 24070 
Tit. 8. Ständige Banausgaben 130 — 
Tit. 9. Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent- 
« lichen und außerordentlichen Schulvisuationen, dann für Formular.· 
i pap piere . . 15286— 
l))Iu1dte Kreisschulinspektoren: 
aa) Gehalle 4620— 
bb) Wohnungsgeldzuschüsse 300 — 
ccc) Diäten und Reisekosten 1380 — 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereils 
vor dem Eutstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren, 
aus Centralfonds . 2400 A — — — 
5) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienst- 
Haunnfähig gewordener Schullehrer: 
#a) aus Centralfonds 80 280 — 
bb) aus Kreisfonds 62 481 — 
P) Unterstützungsbeiträge für Schullehrers= Relikten aus ealsoe 
109 560 4. — — — 
I) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Wittwen- o Waisenkasse 
von Mittelfranken 11315— 
c) Pensionen und Alimentationen für Schullehrer und Schullehrers= 
Relikten aus Kreisfonds 900 — 
Til. 11. Unterstützungen an dürftige Schulamtszöglinge und Schul- 
praktikanten: 
# ) an dürftige Schulpräparanden und Schuldienst-Exspektanten 10 000 — 
1) zur Gewährung von Stipendien an dürftige Schulpräparandinnen 
und Schülerinnen höherer Lehrerinnen-Bildungs-Anstalten 600 — 
 
	        
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