Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Wegen Errichtung und Besetzung der neuen Stelle behalten Wir bis nach Abschluß 
der in dieser Beziehung noch schwebenden organisatorischen Verhandlungen Unsere Ent- 
schließung vor. .% 
3. Der Landrath hat beschlossen, der Anstalt für weibliche Unheilbare in Lauingen 
nicht nur einen Betriebszuschuß von 2 000 X, sondern auch einen weiteren Beitrag von 
3 000 JT für Banzwecke zuzuwenden. 
Diesem Beschlusse ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
4. Der Landrath hat dem milchwirthschaftlichen Vereine im Allgäu neben dem bis- 
herigen Zuschusse von 3.000 -X einen außerordentlichen Beitrag von 2 000 bewilligt. 
Wir genehmigen diesen den Interessen eines wichtigen landwirthschaftlichen Betriebszweiges 
Rechnung tragenden Beschluß. 
5. Die Beschlüsse des Landrathes in Bezug auf den kulturtechnischen Dienst haben 
Unsere Genehmigung bereits erhalten und wird hiewegen auf die an die Regierung, Kammer 
des Innern, von Schwaben und Neuburg ergangene Entschließung vom 10. Februar d. Is. 
Nr. 2113 unter dem Beifügen hingewiesen, daß Wir dem Bestreben des Landrathes, den 
kulturtechnischen Dienst angemessen einzurichten, gerne Unsere Anerkennung aussprechen. 
6. Hinsichtlich des Beschlusses des Landrathes, die Mittel zur Erweiterung der Heil- 
und Pflegeanstalten bei Kaufbeuren durch ein Kreisanlehen zu beschaffen, verweisen Wir auf 
das inzwischen veröffentlichte Gesetz vom 21. März d. Is, die Aufnahme eines Kreis-Anleheus 
zur Deckung der Kosten für Erweiterung der Kreis-Heil= und Pflegeanstalten bei Kaufbeuren 
betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 55). 
Den übrigen bei Berathung der Angelegenheiten der Heil= und Pflegeanstalten bei 
Kaufbeuren gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Jndem Wir dem Landrathe von Schwaben und Neuburg gegenwärtigen Abschied er- 
theilen, geben Wir Unserer Befriedigung über die von dem Landrathe bethätigte eifrige 
Fürsorge für Pflege und Förderung der Kreisinteressen Ausdruck und eröffnen demselben 
Unsere wohlgefällige Anerkennung und die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 21. Juni 1892. 
Luitpold, 
Drinz von Bauern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhe. u. Feilisch. Dr. u. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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