Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
A 
III. Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der besetlichen K Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Centralfonds I1080 A — — — 
bb) aus Kreisfonds 360 — 
b) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Umerstützung bienst- 
unfähig gewordener Schullehrer: 
- na) aus Centralfonds an den Kreisverein . . 121 320 — 
Unterhaltsbeitrag zur unnmittelbaren Zahlung an 
vom Dienste wegen unverschuldeter Dienstuntang- 
D lichkeit enthobene Schulverweser und Schulgehilfen, 
sowie Schulverweserinnen und Hilfslehrerinnen, welche 
nicht Mitglieder des gesetzlichen Vereines waren 480 — 
bb) aus Kreisfonds für die bis 1879 bensionirten Lehrer 10 180 — 
ec) aus Kreisfonds für das seit 1. Jannar 1880 quiescirte 
Lehrerpersonal . 68 102 
dd) aus Kreisfonds zur Gewährung einer besonderen Zulage 
von je 50 AX für die vor dem 1. Januar 1891 in den 
Ruhestand getretenen Lehrer, —m eine Dienstzeit von 
30 Jahren und darüber zurückgelegt haben · SCHO- 
ce) außerordentliche Unterstützungen für dienstunfähige Schul- 
lehrer aus Kreissfonds- 1 800 — 
II/) Unterhaltsbeiträge aus bAreeisfonds au Angehörige von 
Lehrern, welche wegen Unverbesserlichkeit entlassen werden 
mußten und keinen Anspruch an den Kreisverein mehr haben 3 000 — 
) Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten aus Central 
sonds 92 000 A — J — — 
ch) Zuschuß an die besondere Schullehrers- Wittwen- und (Wael 
kassa von Schwaben und Nenburg 18 000 — 
T#0) Außerordentliche Unterstützungen für Sillehrers- Relikten aus 
Kreisfonds . 4200— 
Tit. 11. Unterstützungen an dürftige Schnlamts- goglinge und Schul- 
praktikanten: 
a) für dürftige männliche Schulamtszöglige 11 000 — 
b) für Schulpräparandinnen 5 000 — 
Tit. 12. Uebrige Ausgaben: 
a) zur Förderung der Vorbereitung der Schullehrer 8 000 — 
10) zur Unterstützung der Schuldienst-Exspektanten leusss methodischer 
Ausbildung und zur Honorirung ihrer Lehrer 4500 — 
I) zur Unterstützung dürftiger und würdiger Schuldienst- Eribehnen 
die länger als ein Jahr in der Praxis stehen 500 — 
) Beitrag an das bayerische Lehrerwaisenstift 515— 
  
  
 
	        
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