Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

.M 36. 469 
Bescheinigung 
über die 
Prüfung der Bauart und Wasserdruckprobe 
beœubegiiclen 
(estslelienden) Dampfkessels. 
Dunipssclkis;s.) 
eines 
Der für eine höchste Lampfspannung von 8 Atmosphären Ueberdruck bestimmte, von der 
Laschiuensabrik 9 36 Zu % — im Jahre 1892 angefertigie, mit der laufenden Fabrik- 
* Srrrrcrnchee ..... **! . 
nummer 764 bezeichnete ( ir 4%¼2 Dampfkessel ist am 5. Scpteuiber 1802 von dem Unter- 
(Danuipfscliisss-) 
ceichneten gemäß § 10 der t. Allerhöchsten Verordnung vom 28. Juni 1892, die Anlegung 
und den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen betreffend, hinsichtlich Ausführung, Material 
und Bearbeitung in allen Theilen untersucht und nach §§ 11 und 13 der allgemeinen polizeilichen 
Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 5. August 1890 mit einem Wasserdruck 
von 13 Atmosphären Ueberdruck geprüft worden, wobei sich ergab, daß die Ausführung des 
Kesselkörpers mit der zur Genehmigungsurkunde gehörigen Zeichnung und Beschreibung übereinstimmt 
und nicht zu beanstanden ist, sowie daß die Wandungen desselben dem Probedruck mit befriedigendem 
Ersolge (§ 11 Abs. 3 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen) widerstanden. 
Die Nieten, mit denen das Fabrikschild am Kessel befestigt ist (§ 10 a. a. O.) sind mit dem 
Stempel O versehen worden. 
Algsburg, den S. Senipueuiber 1892. 
WV. M. 
(I. S.) 4. 4. mmhfber rifiueromisnrirtchmr.
	        
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