Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

36. 473 
,Heilge-11# 
Prüfungs-Zeugniß 
über die 
LVasser-· Druckprobe des als NMadernocer bezeichneten Dampfgefäßes 
mit dem 
Fabrikschilde: 
festgesetzte höchste Dampfspannung: 5 %. 
Fassungsraum: 8200 J2. 
Name des Fabrikanten: 5./JA/c 
laufende Fabrikuummer: 534 
Jahr der Anfertigung: 1892 
Das vorstehend bezeichnete Dampfgefäß ist am vo. Oeer 74 in der currachterhode 
cu Kenipten nach § 30 der k. Allerhöchsten Verordnung vom 28. Juni 1892, die Anlegung 
und den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgesäßen betreffend, mit einem I/#Druck 
von 74 Atmosphären Ueberdruck geprüft worden, wobei die Wandungen desselben dem 
Probedruck widerstanden, ohne undicht zu werden und ohne eine bleibende Veränderung ihrer Form 
zu zeigen. 
Auf die Nieten, mit welchen das Fabrikschild am Gefäße befestigt ist (§ 28 a. a. O.), wurde 
der hier abgedruckte Stempel O eingeschlagen. 
— 
V. 
(L. S.) 4. c. Dae w . 
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