Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

36. 477 
Beilage M. 
Urkunde über die Genehmigung 
zum 
Betriebe des als ZSero]mskoce bezeichneten Dampfge fäßes 
mit dem Fabrikschilde: 
festgesetzte höchste Dampfspannung: 3 1%. 
Fassungsraum: 112450 2. 
Name des Fabrikanten: J. Winler in Diisseldor- 
Laufende Fabriknummer: 268 
Jahr der Anfertiging: 1892 
Auf Grund des § 34 der k. Allerhöchsten Verordnung vom 28. Juni 1892, die An- 
legung und den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen betreffend, sowie auf Grund der mit 
dieser Urkunde verbundenen Nachweise über Prüsung der Bauart, Hlazen-Druckprobe und Ab- 
nahme-Untersuchung wird der Zellulosefabrik von lliist & Cie. zu Karlsladt die Genehmigung 
zum Betriebe des oben bezeichneten Dampfgefäßes unter den untenstehenden besonderen Bedingungen 
ertheilt. 
Karlstadt, den I5. Oktober 1602. 
#l eramnk. 
(L. 8.) NX. JN. 
Besondere Bedingungen: 
. Hio Hliissigheit, ielclke aus deni Koclier abgelassen tird, darf niclit in den Mainfluss 
eingeleitet ꝛwerden. 
Entstelit an der im Innern des Kocliers besindliclken Verkleidung cine Besclicdiguug, 
vælclke eine Reparatur der Koclerivandung bedingi, so ist dent austiindigen Prii fuugs- 
konmissar von der eingetretenen hesclicidigung oline Verzug KNenntniss au geben. 
WVenn die unter æ errolinte Verkleidung gane oder zunt grösseren Theile heraus- 
genoninen wird, so muss eine innere, nötsliigenfalls mit Wasserdruckprobe cu ver- 
bindende Revision des Koclers durclk den Priisungskoniniissũr staltsinden. 
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