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standes eine Metallskale mit eingegrabener Eintheilung angebracht ist. Die Metallskale soll
einen Schieber tragen, welcher auf den Flüssigkeitsstand eingestellt und dessen Stellung an
der Skale in unzweidentiger Weise abgelesen werden kann. Der Schieber darf sich nicht
leicht verbiegen und weder schlottern noch in anderer Weise eine unsichere Stellung ein-
nehmen.
4. Die cylindrische Wand metallener Maßkörper soll aus nur einem Stück bestehen,
folglich bei den Meßwerkzeugen mit Glasstreisen ohne Naht sein. Bei den Meßwerkzeugen
mit kommunizirendem Rohr soll die Naht von dem Verbindungsstutzen des Glasrohres mit
überdeckt werden.
5. Metallene Meßwerkzeuge mit Flüssigkeitsstandrohr sollen nur zur Zumessung von
Mineralöl dienen und deßhalb mit der deutlichen und untrennbaren Aufschrift „Nur für
Mineralöl“ versehen sein.
6. Die Bezeichnung erfolgt, von Null anufangend, sofern die Eintheilung nach
10, 1, 0,1 oder 0,011 fortschreitet an jedem zehnten,
2, 0,2 „ 0,021 „ „ „ fünften,
5, 0,5 „ 0,05 1. „ „ „ zzweiten
Strich nach Liter in Dezimalbruchhorm. Das Wort Liter oder die Abkürzung 1 wird nur
der obersten Bezeichnung beigesetzt. Jeder bezeichnete, mindestens aber jeder fünfte Strich
soll länger als die übrigen Striche sein.
IV.
Fehlergrenzen und Stempelung.
1. Bezüglich der im Mehr oder im Minder zuzulassenden Fehler gelten bei den Meß-
werkzeugen mit ungleichartiger und ohne Eintheilung für die einzelnen Maßgrößen die ent-
sprechenden Bestimmungen des § 11 der Aichordunung.
2. Bei den Meßwerkzeugen mit gleichartiger Eintheilung darf der Fehler desjenigen
eine aichsähige Maßgröße darstellenden Raums, welcher in vier oder fünf kleinsten Theil-
abschnitten enthalten ist, im Mehr oder Minder an keiner Stelle der Eintheilung mehr
betragen, als
½½% des Sollraumgehalts bei Eintheilungin 0,01 oder 0,02 Liter,
1/4% „ » » » .,..... 0,05»0,1.»
Ums-» » » » »0,2,0,r),1,2» 5 „
12 „ » « » ,,.......... 10 „
3. Die Stempelung erfolgt an allen Raumgehaltsbezeichnuungen, welchen das Wort
Liter oder die Abkürzung 1 beigesetzt ist, möglichst nahe der zugehörigen Ablesungsmarke oder