Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

M 41. 581 
standes eine Metallskale mit eingegrabener Eintheilung angebracht ist. Die Metallskale soll 
einen Schieber tragen, welcher auf den Flüssigkeitsstand eingestellt und dessen Stellung an 
der Skale in unzweidentiger Weise abgelesen werden kann. Der Schieber darf sich nicht 
leicht verbiegen und weder schlottern noch in anderer Weise eine unsichere Stellung ein- 
nehmen. 
4. Die cylindrische Wand metallener Maßkörper soll aus nur einem Stück bestehen, 
folglich bei den Meßwerkzeugen mit Glasstreisen ohne Naht sein. Bei den Meßwerkzeugen 
mit kommunizirendem Rohr soll die Naht von dem Verbindungsstutzen des Glasrohres mit 
überdeckt werden. 
5. Metallene Meßwerkzeuge mit Flüssigkeitsstandrohr sollen nur zur Zumessung von 
Mineralöl dienen und deßhalb mit der deutlichen und untrennbaren Aufschrift „Nur für 
Mineralöl“ versehen sein. 
6. Die Bezeichnung erfolgt, von Null anufangend, sofern die Eintheilung nach 
10, 1, 0,1 oder 0,011 fortschreitet an jedem zehnten, 
2, 0,2 „ 0,021 „ „ „ fünften, 
5, 0,5 „ 0,05 1. „ „ „ zzweiten 
Strich nach Liter in Dezimalbruchhorm. Das Wort Liter oder die Abkürzung 1 wird nur 
der obersten Bezeichnung beigesetzt. Jeder bezeichnete, mindestens aber jeder fünfte Strich 
soll länger als die übrigen Striche sein. 
IV. 
Fehlergrenzen und Stempelung. 
1. Bezüglich der im Mehr oder im Minder zuzulassenden Fehler gelten bei den Meß- 
werkzeugen mit ungleichartiger und ohne Eintheilung für die einzelnen Maßgrößen die ent- 
sprechenden Bestimmungen des § 11 der Aichordunung. 
2. Bei den Meßwerkzeugen mit gleichartiger Eintheilung darf der Fehler desjenigen 
eine aichsähige Maßgröße darstellenden Raums, welcher in vier oder fünf kleinsten Theil- 
abschnitten enthalten ist, im Mehr oder Minder an keiner Stelle der Eintheilung mehr 
betragen, als 
½½% des Sollraumgehalts bei Eintheilungin 0,01 oder 0,02 Liter, 
1/4% „ » » » .,..... 0,05»0,1.» 
Ums-» » » » »0,2,0,r),1,2» 5 „ 
12 „ » « » ,,.......... 10 „ 
3. Die Stempelung erfolgt an allen Raumgehaltsbezeichnuungen, welchen das Wort 
Liter oder die Abkürzung 1 beigesetzt ist, möglichst nahe der zugehörigen Ablesungsmarke oder
	        
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