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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 9. August ds. Is. dem keaiserlich
deutschen Geheimen Legationsrathe Gustav
Freiherrn von Lindenfels, vortragenden
Nath im Auswärtigen Amte in Berlin, für
den ihm von Seiner Majestät dem Deutschen
Kaiser und König von Preußen verliehenen
k. preußischen Kronenorden II. Klasse, sowie für
das demselben von Seiner Majestät dem Könige
der Belgier verliehene Kommandeurkrenz des
k. belgischen Leopoldordens,
unter'm 11. August ds. Is. dem Kanzlei-
rath und Hauptkassier Seiner Königlichen
Hoheit des Herzogs Carl in Bayern, Johann
Ederer in München, für das ihm von Seiner
Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehene
Ritterkreuz des Franz Joseph-Ordens und
für das ihm von Seiner Majestät dem König
von Württemberg verliehene Ritterkreuz l. Klasse
des Friedrich-Ordens und
unter'm gleichen Datum dem Hofcontroleur
Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Carl
in Bayern, Johann Schmid in München,
für das ihm von Seiner Majestät dem Kaiser
von Oesterreich verliehene Ritterkrenz des
Franz Josephs-Ordens
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.
Berichtigung.
In Nr. 36 des Ges., u. VW.-Bl. vom 12. Juli l. Is. soll es auf Seile 180 Lit. Al Jifi. 3 Zeile 2 heißen:
stalt „unter 1“ „Unter 2“.