Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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—Abdruck Bekanutmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 22. Juli v. J. (Central-Blatt 1891, S. 231) werden hier- 
unter diejenigen Abänderungen veröffentlicht, welche seitdem in dem Gesammtoerzeichniß der den Militär 
anwärtern vorbehaltenen Stellen (Bekanntmachung vom 24. Juni 1887, Central-Blatt Anhang S. 217) 
eingetreten sind. 
Fünfter Nachtrag 
dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Gundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkungen: l. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich 
vorbehalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege 
des Aufrückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem" bezeichnet. 
  
Angabe Bezeichnung 
bei den für Mililtär- der Behörden, an welche 
anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten sichten sind, wenn es nichBemerkungen. 
Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei 
Umfange dieselben welcher die Anstellung 
vorbehalten sind. gewünscht wird. 
  
  
  
  
1. Königreich Preußen. 
III. Finanzministerium. 
Anstatt der Nr. 6 (Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 220 —) ist zu setzen: 
6. Direktion für die Verwaltung der 
direkten Steuern in Berlin: 
Steuererheber und Vollziehungsbeamte, — — 
Sekretariats-Assistenten, 
* Sekretäre, mindestens zur Hälfte. — 
Buchhalter. 
IV. Ministerium der öffentlichen Arbriten. 
Anstatt des Abschnitts „2. Allgemeine Bauverwaltung“ (Gesammtverzeichuiß — Central-Blatt 1887 — S. 222 —, 
III. Nachtrag — Central-Blatt 1890, S. 244 —, IV. Nachtrag — Central-Blatt 1891, S. 232 —) ist zu setzen: 
2. Allgemeine Bauverwaltung: 
Düneninspektor, Dünenmeister; bei er- —. Die betreffenden Regie- 
wiesener hinreichender Befähigung haben. rungs-Präsidenten, so- 
die Militäranwärter den Vorzug. wie die Ministerial-, 
Militär= und Bau- 
Kommission in Berlin.
	        
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