Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Ang Bezeichnung 
bei den für Militär- der Behörden, an welche 
anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu 
Bezeichn ung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn es nicht Bemerkungen. 
Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei 
Umfange dieselben welcher die Anstellung 
vorbehalten sind. gewünscht wird. 
  
  
  
  
Unter Nr. „4. Meliorations= und Deichbeamte“ (Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 226 —) ist vor 
Dünenplanteur hinzuzusetzen: 
Wehrmeister. 1 1 1 
Unter Nr. „7. Forstverwaltung" (II. Nachtrag — Central-Blatt 1889, S. 461 —) ist hinzuzusetzen: 
Hausmeister und Pedelle bei den Kö- — Direktorender Königlichendie Stellen werden ei ein. 
niglichen Forstakademien zu Ebers- Forstakademien. bhsteu Erledinng aus- 
walde und Münden. 
  
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenhriten. 
Anstatt der Nr. 11 (Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 228 —) ist zu setzen: 
11. Königliche Charité und Institut für 
Infektionskrankheiten in Berlin: 
Bureaubeamte, mindestens zur Hälfte. — 
*Oekonomie= und zu drei Vierteln. — 
Stationsbeamte. 
II. Königreich Bayern.) 
F. Kriegsministerium. 
11. Remonte--Inspektion. 
Der Vortrag „Kanzleidiener“ ist zu — Kriegsministerinm. 
streichen und dafür zu setzen: 
„Kanzleifunktionär". 
12. Militär-Erziehungs= und Bildungs- 
wesen. Inspektion der Militär-Bild= 
ungs--Anstalten. 
Die Vorträge: 
„Laborant im chemischen Labora- 
torium" und „Diener des physi- 
kalischen Kabinets" 
sind zu streichen. 
  
  
  
*) Der bezügliche Nachtrag im Geschäftsbereiche des kr. Slaatsministeriums der Justiz ist durch Entschließung des genannten 
Ministeriume vom 28. April l. J. (Ges.= u. Verordn.-Blatt S. 109) bereits veröffentlicht worden.
	        
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