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JNr. 4847II.
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Bekanntmachung, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung
betreffend.
fl. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeutern.
Die am 1. Oktober ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Günzburg-Krum-
bach wird hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der Bekanntmachung vom 5. März 1882
(Gesetz= und Verordnungsblatt S. 83 ff.) aufgeführten Bahnen untergeordneter Bedeutung
eingereiht.
München, den 28. September 1892.
von Mayrr,
Slaatsrath.
Allerhöchste Genehmigung,
die Wahl einer Josdamr Ihrer -öniglichen Joheil
der Prinzessin Elisabeih von VBayern belressend.
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben der von Seiner Königlichen Hoheit dem
Prinzen Leopold von Bayern getroffenen
Wahl der Freiin Charlotte von Schütz zu
Holzhausen, genannt von Bechtolsheim,
zur Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der
Prinzessin Elisabeth von Bayern die Aller-
höchste Genehmigung zu ertheilen gernht.
bostitelverleihung.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
Der Generalsekretär:
Ministerialrath Frhr. v. Völderndorff.
haben mit Allerhöchstem Signate vom 20.
September 1892 dem Photographen Edgar
Haufstängl zu München den Titel eines
königlich bayerischen Hof-Photographen aller-
gnädigst zu verleihen und ihm gleichzeitig zu
gestalten geruht, sein unter der Firma Franz
Haufstängl betriebenes Geschäft als königlich
bayerische photographische Hof-Kunstanstalt
aufzuführen und aufführen zu lassen.
Hofdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Hnigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 2. September d. Is. den Second-
lieutenant im 1. Infanterie-Regiment „König“,
Max von Baligand,