Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

& 47. 
JNr. 4847II. 
617 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung 
betreffend. 
fl. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeutern. 
Die am 1. Oktober ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Günzburg-Krum- 
bach wird hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der Bekanntmachung vom 5. März 1882 
(Gesetz= und Verordnungsblatt S. 83 ff.) aufgeführten Bahnen untergeordneter Bedeutung 
eingereiht. 
München, den 28. September 1892. 
von Mayrr, 
Slaatsrath. 
Allerhöchste Genehmigung, 
die Wahl einer Josdamr Ihrer -öniglichen Joheil 
der Prinzessin Elisabeih von VBayern belressend. 
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben der von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Prinzen Leopold von Bayern getroffenen 
Wahl der Freiin Charlotte von Schütz zu 
Holzhausen, genannt von Bechtolsheim, 
zur Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der 
Prinzessin Elisabeth von Bayern die Aller- 
höchste Genehmigung zu ertheilen gernht. 
bostitelverleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath Frhr. v. Völderndorff. 
  
haben mit Allerhöchstem Signate vom 20. 
September 1892 dem Photographen Edgar 
Haufstängl zu München den Titel eines 
königlich bayerischen Hof-Photographen aller- 
gnädigst zu verleihen und ihm gleichzeitig zu 
gestalten geruht, sein unter der Firma Franz 
Haufstängl betriebenes Geschäft als königlich 
bayerische photographische Hof-Kunstanstalt 
aufzuführen und aufführen zu lassen. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Hnigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 2. September d. Is. den Second- 
lieutenant im 1. Infanterie-Regiment „König“, 
Max von Baligand,
	        
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