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Ist die Erkrankung durch einen Unfall herbeigeführt worden, welcher möglicherweise nach den
Unfallversicherungsgesetzen zu entschädigen sein wird, so hat der Kassenarzt hierüber in dem Kranken-
schein einen Vermerk zu machen.C)
8 28.
Die Unterstützung für Wöchnerinnen wird erstmalig an dem auf die Entbindung folgenden
[Sonnabend] gegen Einlieferung einer Bescheinigung des Standesamts über die Eintragung des
Geburtsfalles, und demnächst an jedem folgenden (Sonnabend]) für die abgelaufene Woche gezahlt.
Fällt der sSonnabend] nicht auf einen Werktag, so erfolgt die Zahlung am nächstvorher-
gehenden Werktage.
8 29.(
Vom Sterbegeld wird gegen Einlieferung der standesamtlichen Sterbeurkunde der zur Deckung
der Begräbnißkosten aufgewendete Betrag Demjenigen ausgezahlt, welcher das Begräbniß besorgt.
Ein etwaiger Ueberschuß ist dem hinterbliebenen Ehegatten, in Ermangelung eines solchen den nächsten
Erben auszuzahlen. Sind solche Personen nicht vorhanden, so verbleibt der Ueberschuß der Kasse.
IV. Beiträge.
A. Eintrittsgeld.
8 30.
Diejenigen, welche Mitglieder der Kasse werden, haben ein Eintrittsgeld im Betrage ldes für
. .. Wochen zu leistenden vollen Kassenbeitrages) lvon ... Markst zu zahlen.
Befreit vom Eintrittsgelde sind 6
1. Diejenigen, welche bei der Begründung der Kasse oder innerhalb der ersten .. Monate
nach derselben Mitglieder werden ;)
Diejenigen, welche nachweisen, daß sie innerhalb der letzten 13 Wochen vor ihrem Ein-
tritt in die Kasse einer anderen Krankenkasse angehört oder Beiträge zur Gemeinde-
Krankenversicherung geleistet haben;)
Diejenigen, welche behufs Erfüllung ihrer Dienstpflicht im Heere oder in der Marine
lgemäß § 8 Ziffer 3 aus der Kasse ausgeschieden sind und nach Erfüllung der Dienst-
pflicht durch Rückkehr in die Beschäftigung die Mitgliedschaft auf Grund des § 2 wieder-
erlangen:] laus der ihre Versicherung begründenden Beschäftigung und dadurch aus der
Versicherung ausgeschieden sind und nach Erfüllung der Dienstpflicht binnen ... Vochen
durch Rückkehr in eine versicherungspflichtige Beschäftigung Mitglieder der Kasse werden:
Diejenigen, welche gemäß § 8 Ziffer 3 um deswillen aus der Kasse ausgeschieden sind,
weil die Natur des (Gewerbszweiges], in welchem sie beschäftigt waren, eine periodisch
wiederkehrende zeitweilige Einstellung des Betriebes mit sich bringt, wenn sie nach Wieder-
beginn der Betriebsperiode durch Rückkehr in die Beschäftigung die Mitgliedfchaft auf
Grund des § 2 wiedererlangen. )
5
(6) Vergleiche & 76b des Gesetzes.
Zu § 29.
„Vergleiche § 20 Absatz 4 des Gesetzes.
##W 0.
(l Das Eintriltsgeld darf die Höhe des sechswöchentlichen vollen Nassenbeitrages nicht übersteigen (vergleiche
#* 26 Absatz 3 des Gesetzes). Bis zu dieser Grenze lann es beliebig, auch für die verschiedenen Milgliederllassen
verschieden festgestellt werden.
(7., Diese Befreiung empfiehlt sich namentlich da, wo auf den Zutritt freiwilliger Mitglieder gerechnet wird.
(5, Die Befreinugen unter Ziffer 2, 3 und 4 sind gesenztich (vergleiche § 26 Absatz 1 Saß 2 und Absatz 2 des
Gesetzes).
“) Unter Ziffer 4 sind diejeuigen der im § 1 des Siatuts namhafst gemachten Gewerbszweige, deren Natur
die periodisch wiederkehrende zeitweilige Betriebseinstellung mit sich bringt, zu bezeichnen. Wenn eine solche Be-
tricbseinstellung bei keinem iener Gewerbszweige vorkommt, wird die Ziffer fortfallen.