56.
Artikel 1.
Der Kreisgemeinde von Schwaben und Neuburg wird die Genehmigung ertheilt, zur
Deckung der Kosten für Erweiterung der Heil= und Pflege-Anstalten bei Kaufbeuren ein
Anlehen bis zum Höchstbetrage von 350 000 Mark aufzunehmen.
Artikel 2.
Die Verzinsung und Tilgung des ausgenommenen Schuldbetrages hat aus Kreisfonds
zu erfolgen und muß bis längstens 31. Dezember 1914 beendet sein.
Gegeben zu München, den 21. März 1892.
Luitpold,
Prinz von Gayern,
des Königreiches Bayern Verweser.
Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feiliczsch. Frhr. v. Kronrod.,. Saffer ling. Dr. v. Aüller.
Königlich Allerhöchste Genehmigung,
die Wahl rinrs Oberhofmeisters für Ihre Hönigliche
Hoheit die Herzogin Carl in Gayern belreßend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben allergnädigst geruht, der von Seiner
Königlichen Hoheit dem Herzog Carl in
Bayern getroffenen Wahl des bisherigen
Oberhofmeisters Weiland Ihrer Königlichen
Hoheit der Herzogin Ludovicu in Bayern,
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Regierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern:
Rasp.
k. Kämmerers Carl Freiherrn von Wulffen,
als Oberhofmeister Ihrer Königlichen Hoheit
der Herzogin Maria Josepha Beatrix in
Bayern, geborenen Herzogin von Braganza,
Infantin von Portugal, die Genehmigung zu
ertheilen.
Im Namen Seiner Majestät des fKönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,