Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

ch. und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W52. 
München, den 29H. Oktober 1892. 
  
Inha ut: 
Belanutmachung vom 19. Ollober 1892, rückwirkende Nraft der Seitend einer Lehranstall ausgestellten Zeugnisse 
über die wissenschaflliche Besähigung für den einfjährigefreiwilligen Militärdieust belreisend. Velann 
machun g vom 10. Oktober 1892, das Familien-Fideilommiß des Guls und Fabrilbesitere Lolhar Freiherrn 
von aber in Stein betreffend. 
Nr. 16883. 
Bekanntmachung, rückwirkende Kraft der Seitens einer Lehranstall ausgestellten Zeugnisse über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerinm. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 3. Juni l. J. — Ges.= u. Verord.= 
Blatt S. 191 — wird zufolge einer Veröffentlichung des Reichskanzlers vom 6. de. Mts. in Nr. 41 
des Centralblattes für das Deutsche Reich weiter zur Kenntniß gebracht, daß der, der Samson- 
Schule unter Leitung des Dr. Ludwig Tachau zu Wolfenbüttel verliehenen Berechtigung 
zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militär- 
dienst rückwirkende Kraft auch zu Gunsten derjenigen Schüler beigelegt worden ist, welche 
die an dieser Anstalt zu Michaelis 1889 und zu Ostern und Michaelis 1890 abgehaltene 
Entlassungsprüfung bestanden haben (ogl. Gesammt-Verzeichniß S. 207 unter C. c. VIII). 
München, den 19. Oktober 1892. 
Arhr. v. Feilisch. u. Safferling. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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