Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

ch) Verständniß der technischen Zeichnungen und Werkpläne und Fähigkeit, nach 
denselben ganze Centralisationsanlagen aufzustellen oder vorhandene Anlagen 
zu ersetzen oder zu ergänzen; 
e) Fähigkeit, den Befund bei Untersuchungen solcher Einrichtungen in ange— 
messener Form schriftlich zu melden, durch Handskizzen zu erläutern und die 
vorzunehmenden Ausbesserungsarbeiten zu beantragen; 
1!) Berechnung des Bedarfes an Materialien und Ersatztheilen unter Anwendung 
der Rechnung mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen sowie unter Inhalts- 
bestimmung ebener geradlinig begrenzter Figuren, des Kreises und seiner 
Theile; 
2) Fertigkeit in der Führung von Wochenlisten und Materialrapporten, sowie 
in der Aufstellung von einfachen Kostenvoranschlägen für die von den Mon- 
teuren oder unter ihrer Aufsicht auszuführenden Arbeiten“; 
hinter Ziffer 41 als Ziffer 41: 
„Meßgehilfen: 
a) Geläufiges Lesen und Schreiben, Rechnen mit den vier Spezies, sowie 
Fähigkeit, eine Meldung schriftlich und mündlich in entsprechender Form zu 
erstatten; 
b) Kenntniß und Fähigkeit im Gebrauche der einfachsten Meßinstrumente, Fähig- 
keit, selbstständig kleinere Handrisse unter Angabe der zu benützenden Mes- 
sungslinien anzufertigen, sowie genügende Plankunde, insoweit dieselbe die 
Pläne in den gebräuchlichsten Maßstäben betrifft. 
III in § 9: 
in Zisfer 1: hinter den Worten „Heizer als Bewerber zum Lokomotivführer“: — „Statio- 
maschinenwärter“; · 
inZiffer3:hinterdemWortc»Wechselwärtek«:---—»undVorarbeiterimBahnuntkn 
haltungsdienste“; 
in Ziffer 4: hinter dem Worte „Bauschreiber“: — „Meßgehilfen“; 
in Ziffer 5: hinter dem Worte „Gasmeister“: — „und Monteure für Weichencentralisirung“. 
IV in 8 10 Absatz 2: 
zwischen den Worten „Wechselwärter“ und „Stationswärter“: — „Vorarbeiter im Bahn— 
unterhaltungsdienste“ und hinter dem Worte „Heizer“: „Stativmaschinen- 
wärter, Meßgehilfen“. 
München, den 27. Oktober 1892. 
Dr. v. Mayer, 
Staatsrath. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath Frhr. v. Völderndorff.
	        
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