Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

.K 59. 739 
  
  
Angabe Bezeichnung 
bei den für Militär der Behörden, an welche 
anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn cs nicht Bemerkn ngen. 
Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei 
Umfange dieselben welcher die Anstellung 
vorbehalten sind. gewünscht wird. 
10. Großherzogliches Konsistorium. 
Kopiist, — Großherzogliches Seet dese, Siee nicht im 
Militärkollegium zu 
Nenstrelitz. 
Pedell, · » 
Schuldiener bei den Schulen landes- — » 
herrlichen Patronats. 
  
  
  
Berlin, den 9. Rovember 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Bekauntmachung. 
Im „Auhange“ zur gegenwärtigen Nummer des Central-Blattes wird ein neues 
„Gesammtoerzeichniß der Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen 
Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Be- 
amtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen", 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Das Verzeichniß tritt an die Stelle des durch Bekanntmachung 
vom 22. Juli 1891 (Central-Blatt 1891, S. 238) veröffentlichen Gesammtverzeichnisses. 
Berlin, den 9. November 1892. 
Der Reichskauzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
131“
	        
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