Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

– 
S't 
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des fiönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 13. November ds. Is. dem Schloß- 
verwalter Seiner Majestät des Königs Franzll. 
beider Sicilien, Philipp Köhl, das Verdienst- 
krenz des Ordens vom hl. Michael, und 
unter'm 16. November de. Is. dem k. Käm- 
merer und Major à l. s. früherer Ernenn- 
ung Ludwig Grafen von Holnstein aus 
Bayern in Rücksicht auf seine seit mehr als 
50 Jahren im Königlichen Hof= und Militär- 
dienste ehrenvoll zurückgelegte Dienstzeit das 
Ehrenkrenz des k. Ludwigs-Ordens 
zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
  
unter'm 16. November ds. Is. dem Mini- 
sterialrathe im k. Staatsministerium des König- 
lichen Hauses und des Aeußern, Karl Ritter 
von Oswald, für das ihm von Ihren 
Hoheiten den regierenden Herzogen von Sachsen- 
Meiningen und Coburg-Gotha verliehene Kom- 
thurkrenz l. Klasse des Sachsen-Ernestinischen 
Hausordens, und 
unter'm 22. November ds. Is. dem Lega- 
tionssekretär im k. Staatsministerium des Kö- 
niglichen Hauses und des Aeußern, Eduard 
Niederer Freiherrn von Paar zu Schönan, 
für das ihm von dem Präsidenten der franzö- 
sischen Republik verliehene Nitterkrenz des 
Ordens der französischen Ehrenlegion 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: 
unter'm 22. November ds. Is. der Guts- 
besitzer Wilhelm von Rambertz-Fest in 
Taufkirchen an der Vils in erblicher Weise 
bei der Adelsklasse Lit. R, Fol. 73, Act.= 
Num. 161961.
	        
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