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c. Friktionszünder
sind in nachstehender Weise zu verpacken:
1. Das Reiberdrahtende eines jeden Friktionszünders ist mit einer Papierverklebung
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derart zu versehen, daß dieselbe über die Reiberdrahtöse greift.
Hoöchstens 50 Stück Friktionszünder sind in ein Bündel zu vereinigen. Diese
Bündel sind am Zünderkopfende in Holzwolle (Wollin) und darüber in Papier
zu schlagen, wogegen deren umgebogene Reiberdrahtenden zuerst in eine ausge-
bundene, ungefüllte und darüber in eine zweite mit Holzwolle gefüllte Papier=
kappe zu legen sind. Hierbei muß jedoch genau darauf gesehen werden, daß in
keinem Falle die Holzwolle in direkte Berührung mit den Reiberdrähten kommen
kann, um ein Hängenbleiben oder Herausreißen des Reiberdrahtes beim Heraus-
nehmen der Zünder oder bei Herabnahme der Papierkappe zu vrrhüten.
. Mehrere auf diese Art hergerichtete Bündel sind in eine einfache Kiste zu legen,
deren Bruttogewicht 20 Kilogramm nicht übersteigen darf.
Die Hohlräume in den Kisten sind mit Papierabfällen oder Holzwolle mit großer
Sorgfalt dicht auszufüllen.
Die Kiste selbst, deren Länge sich nach der Länge der Friktionszünder richtet,
muß mindestens aus 22 Millimeter starken Bretterwänden bestehen, welche weder
Risse noch Astlöcher aufweisen, und welche zur Erzielung der nöthigen Haltbar-
keit durch Verzinkung mit einander zu verbinden sind.
Ueber Deckel und Seitemwände der Kiste ist endlich ein die Schutzmarke ent-
haltendes Fabrikzeichen zu kleben.
XXXVIb.
Patronen aus Sekurit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter, Kalisalpeter und
Dinitrobenzol), aus Roburit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter, Chlordinitrebenzol
und Chlordinitronaphthalin), aus Ruborit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter und
Dinitrobenzol), aus Wachspulver (einem Gemenge von chlorsaurem Kali, Carnaubawachs
und Hexenmehl [Lykopodium)]), sowie ferner aus dem sogenannten Favierschen Spreng-
stoff leinem Gemenge von Ammoniaksalpeter und Mono= oder Dinitronaphtalin) werden
unter folgenden Bedingungen befördert:
1.
2.
Die Patronen sind in luftdicht verschlossene Blechbüchsen und letztere in starke
Holzkisten zu verpacken. Jede Kiste darf höchstens 60 Kilogramm Patronen
enthalten.
Die Kisten müssen mit zwei starken Handhaben und mit einer den Inhalt deutlich
kennzeichnenden Aufschrift versehen sein.