Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

M 61. 
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c. Friktionszünder 
sind in nachstehender Weise zu verpacken: 
1. Das Reiberdrahtende eines jeden Friktionszünders ist mit einer Papierverklebung 
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derart zu versehen, daß dieselbe über die Reiberdrahtöse greift. 
Hoöchstens 50 Stück Friktionszünder sind in ein Bündel zu vereinigen. Diese 
Bündel sind am Zünderkopfende in Holzwolle (Wollin) und darüber in Papier 
zu schlagen, wogegen deren umgebogene Reiberdrahtenden zuerst in eine ausge- 
bundene, ungefüllte und darüber in eine zweite mit Holzwolle gefüllte Papier= 
kappe zu legen sind. Hierbei muß jedoch genau darauf gesehen werden, daß in 
keinem Falle die Holzwolle in direkte Berührung mit den Reiberdrähten kommen 
kann, um ein Hängenbleiben oder Herausreißen des Reiberdrahtes beim Heraus- 
nehmen der Zünder oder bei Herabnahme der Papierkappe zu vrrhüten. 
. Mehrere auf diese Art hergerichtete Bündel sind in eine einfache Kiste zu legen, 
deren Bruttogewicht 20 Kilogramm nicht übersteigen darf. 
Die Hohlräume in den Kisten sind mit Papierabfällen oder Holzwolle mit großer 
Sorgfalt dicht auszufüllen. 
Die Kiste selbst, deren Länge sich nach der Länge der Friktionszünder richtet, 
muß mindestens aus 22 Millimeter starken Bretterwänden bestehen, welche weder 
Risse noch Astlöcher aufweisen, und welche zur Erzielung der nöthigen Haltbar- 
keit durch Verzinkung mit einander zu verbinden sind. 
Ueber Deckel und Seitemwände der Kiste ist endlich ein die Schutzmarke ent- 
haltendes Fabrikzeichen zu kleben. 
XXXVIb. 
Patronen aus Sekurit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter, Kalisalpeter und 
Dinitrobenzol), aus Roburit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter, Chlordinitrebenzol 
und Chlordinitronaphthalin), aus Ruborit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter und 
Dinitrobenzol), aus Wachspulver (einem Gemenge von chlorsaurem Kali, Carnaubawachs 
und Hexenmehl [Lykopodium)]), sowie ferner aus dem sogenannten Favierschen Spreng- 
stoff leinem Gemenge von Ammoniaksalpeter und Mono= oder Dinitronaphtalin) werden 
unter folgenden Bedingungen befördert: 
1. 
2. 
Die Patronen sind in luftdicht verschlossene Blechbüchsen und letztere in starke 
Holzkisten zu verpacken. Jede Kiste darf höchstens 60 Kilogramm Patronen 
enthalten. 
Die Kisten müssen mit zwei starken Handhaben und mit einer den Inhalt deutlich 
kennzeichnenden Aufschrift versehen sein.
	        
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