Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Anlage F. 
Nachträgliche Anweisung. 
  
„ den ## 18 
Die Güter-Abfertigungsstelle den . Eisenbahnzz 
ersucheln) ich (wir), die mittelst Frachtbrief, 4#·ck. den 1½½ 18. 
zur Beförderung 
an 
zu 
aufgelieferte, nachstehend bezeichnete Sendung 
Zeichen Art ,« 
und Anzahl. der nhall. Gewicht 
Nummer. Verpackung. « 
Kiloaramm 
  
  
  
  
  
  
  
nicht an den im Frachtbriefe bezeichneten Empfänger abzuliefern, sondern 
1. an meine (unsere) Adresse dahier zurückzuliefern. 
1.an in * Station .. 
der Eisenbahn zu senden. 
(Unterschrift.) 
Anmerkung. Diejenigen Theile der Formulars, welche auf den einzelnen Fall nicht passen, sind 
zu durchstreichen.
	        
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