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verwaltung Unterpleiskirchen bei dem k. Amtsgerichte Altötting erhobene Klage auf Ersatz
der für Herstellung des Weges erwachsenen Kosten will zwar nach Inhalt des Verhandlungs-
protokolles vom 7. November v. J. ausschließlich auf die Erklärung des Johann Lohr zu
Protokoll des k. Bezirksamtes Altötting vom 22. Juli 1891 als einen Prioatrechtstitel
gestützt werden, indem derselbe hier die Verpflichtung zum Ersatze der für die Gemeinde
erwachsenen Kosten zur Verbesserung des Weges anerkannt hat.
Allein auch auf solche Weise kann die Zuständigkeit der Civilgerichte zur Entscheidung
der Sache nicht herbeigeführt werden.
Denn nicht der Rechtstitel, auf welchen ein Anspruch gegründet wird, noch die Be-
zeichnung desselben als eines Privatrechtstitels ist für die Zuständigkeitsfrage maßgebend,
sondern die rechtliche Natur der Sache
Diese rechtliche Natur wird nicht geändert dadurch, daß zu einer auf öffentlichem Rechte
beruhenden Verpflichtung die Anerkennung des Verfpflichteten hinzutritt.
Auch für die Anerkennung als Rechtstitel ist maßgebend, ob durch dieselbe ein Privat-
rechtsverhältniß bestimmt wird oder ob sie einen Gegenstand des öffentlichen Rechts zum
Inhalte hat; denn auch im Gebiete des öffentlichen Rechts ist die Anerkennung einer Ver-
pflichtung nicht ausgeschlossen.
In diesem letzteren Falle bleibt die öffentlich-rechtliche Natur — von der hinzu-
getretenen Anerkennung unberührt — erhalten, und kann die Sache durch deren Hinzutreten
zu einer im Civilprozeßwege verfolgbaren — keineswegs umgestaltet werden.
Hienach war, wie geschehen, zu erkennen.
Also geurtheilt und verkündet in öffentlicher Sitzung des Gerichtshofes für Kompetenz-
konflikte vom siebenten Mai eintausend achthundert zwei und neunzig, wobei zugegen waren
Präsident Dr. von Schmitt, die Näthe des Obersten Landesgerichtes von Loeßl, Reitz=
mann, Wucherer, die Räthe des Verwaltungegerichtshoses Krais, Pfeufer, Schaaf,
der k. Oberstaatsanwalt NReichsrath von Küffner und der Sekretär Mayerhofer.
(L. S. gez.) Dr. v. Schmitt. u. Lochl. Leitzmann. Wucherer. Krais.
Pfenser. Schaaf.
(acz.) Mayerhofer.