Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

22 Aufenthalt—Civilstaatsdienst. 
Aufenthalt. Siehe unter „Heimath, Ver- 
ehelichung und Aufenthalt“. 
B. 
Bahnen. Siehe „Eisenbahnen." 
Bahnordnung für Bayerische Eisenbahnen 
untergeordneter Bedeutung. 37. 106. 110. 
487. 696. 731. 737. 
— Bahnlinie Haßfurt—Hofheim. 87. 
— — Theilstrecke München—Südbahnhof—Thallkirchen. 
106. 
Lokalbahn für den Gütertransport in Augsburg. 
110 
— —Bahnlinie Cham—dtötzting. 487. 
—— — Lokalbahn Zirndorf—Cadolzburg. 696. 
Theilstrecke Nöhrnbach— Freyung. 696. 
— — Bahnlinie Forchheim—Höchstadt a. A. 731. 
— — Lokalbahn Nohrbach—Rlingenmünster. 737. 
— für die Nebeneisenbahnen Bayerus. 
912—933. Siehe auch unter „Eisenbahnen“. 
Bauunfallversicherungsgesetz vom 11. Juli 
1887, Vollzug desselben; hier Ernennungen 
von Schiedsgerichtsvorsitzenden, bezw. deren 
Stellvertreter. 939—940. Siehe auch unter 
„Schiedsgerichte". 
Beamte und Bedienstete des Civilstaatsdienstes; 
hier die Aufrechnung der Tagegelder und 
Reisekosten bei auswärtigen Dienstgeschäften. 
485—486. 
Befähigungszeuguisse für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst; hier Bekanntgabe der 
zur Ausstellung dieser Zengnisse berechtigten 
Lehranstalten. 191—208. 701. 732—733. 
Berichtigungen: 
— Berichtigung der Wehrordnung für das König- 
reich Bayern. 49. 
— Berichtigung in dem Verzeichnisse der den 
Militäranwärtern im bayer. Staatsdienste 
vorbehaltenen Stellen. 118. 
— Berichtigung zur Bekanntmachung, 
gemeine polizeiliche Bestimmungen 
Anlegung von Dampfkesseln. 604. 
Berufsgenossenschaften. Siehe „Schieds- 
gerichte". 
betr. all- 
über die 
Betriebskrankenkassen. Entwurf des 
Statuts für solche. 676—693. Weiteres 
siehe unter „Unfall= und Krankenver- 
sicherung“. 
Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen 
Bayerns. 855—886. Siehe auch „Eisen- 
bahnen“. 
Betriebsregeln für Dampfkesselwärter. 
482—484. 
Betriebsreglement für Eisenbahnen Deutsch- 
lands in Bayern; hier Abänderungen des- 
selben. 21—24. 107—108. 486—487. 
C. 
Cholera. 
— Oberpolizeiliche Vorschrift, betreffend 
die Maßregeln gegen die Verbreitung der 
asiatischen Cholera. 603. 
Verbot der Ein= und Durchfuhr gebrauchter Leib- 
und Bettwäsche, Hadern und Lumpen aller Arr, 
Obst, frischem Gemüse, Butter und sog. Weichkäse 
aus Rußland für Bayern. 603. 
— Bekanntmachungen. Maßregeln gegen 
die Verbreitung der asiatischen Cholera. 
(Anzeigepflicht, Desinsizirung 2c.) 605—607. 
Anmeldung aller aus dem Hamburgischen Staats- 
gebiete oder einem anderen als choleraverseucht be. 
zeichneten Orte kommenden Personen. 610. 
Verbot der Ein= und Durchfuhr gebrauchter Leib- 
wäsche 2c. aus dem Hamburgischen Staatsgebiere 
oder einem anderen als choraleraverseucht bezeichneten 
Orte. 610. 
Aufhebung der Verbotc. 700. 718. 729. 
Eh ristbäume. Polizeiliche Vorkehrungen gegen 
die Entwendung von Christbäumen im Re— 
gierungsbezirke von Oberfranken. 609. 
Civilstaatsdienst. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Ge- 
haltsbezüge der pragmatischen Staatsdiener. 
209—2065. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Auf. 
rechnung der Tagegelder und Reisekosten beie 
auswärtigen Dienstgeschäften der Beamten 
und Bediensteten des Civilstaatsdienstes betr. 
485—486.
	        
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