38 Loose — Mineralöle.
Loose. 38. 173—174.
Ludwigsorden. „Siehe „Ordensverleihungen“.
Luitpold-Kreisrealschule in München. 342.
Lyceen; die dienstliche Stellung der Professoren
an den k. Lyccen. 337—338.
M.
Marine.
— Abänderung des Verzeichnisses der für Be-
werbungen um Stellen der Marineverwaltung
zuständigen Behörden. 89—90.
Maß= und Gewichtsordnungz hier Aichung
von Meßwerkzeugen zur Bestimmung der Dichte
von Mineralölen. 24—27.
Merkantil-Friedeus= und Schiedsgericht Nürn-
berg. Königlich Allerhöchste Verordnung.
585—586.
Messungsbehörden. 181—185. Siehe auch
„Geometer".
Meßwerkzeuge zur Bestimmung der Dichte
von Mineralölen; Aichung derselben. 24—27.
Michaelsorden. Siehe „Ordensverleihungen“.
Militäranwärter.
— Verzeichnisse der Stellen und Anstellungs-
behörden im Sinne der Grundsätze für die
Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten-
stellen mit Militäranwärtern. 89—00. 109.
437—438. 611—616. 720. 738—753.
Hiezu Berichtigung. 118.
— Erneuerung der Meldungen der in den Ve-
werberverzeichnissen der Behörden aufgeführ-
ten Militäranwärter. 717.
Militärwesen.
— Vermögensstand des Militär-Wiltwen= und
Waisenfonds, dann des Invaliden= und des
Militär-Milden-Stiftungsfonds für das Etats-
jahr 1890/91. 5—7.
— Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu
vergütenden Beträge für das Jahr 1892. 12.
— Gesetz, den Nachtrag zum Haupietat der
Militärverwaltung des Königreiches Bayern
für die Zeit vom 1. April 1890 bis 31. März
1891 betr. 13—18.
Militärwesen.
— Gesetz, den Hauptetat der Militärverwaltung
des Königreiches Bayern für die Zeit vom
1. April 1891 bis 31. März 1892 betr.
31—36.
— Gesetz, den Nachtrag zum Hauptetat der
Militärverwaltung für die Zeit vom 1. April
1891 bis 31. März 1892 betr. (Beil. VI
z. Landtags-Absch.) S. 146—147.
— Gesetz, den Hauptetat der Militärverwaltung
des Königreiches Bayern für die Zeit vom
1. April 1892 bis 31. März 1893 betr.
(Beil. VII z. Landtags-Absch.) S. 148— 153.
— Gesammtverzeichniß derjenigen Lehranstalten,
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über
die Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst berechtigt sind. 191—208. 701.
732—733.
— Pferde-Aushebungsreglement; hier Aenderung
der Pferde-Ergänzungsbezirke. 695—696.
— Aenderungen, bezw. Berichtigungen der Wehr-
ordnung. 49.
— Landwehrbezirkseintheilung für das
Deutsche Reich; hier Berichtigungen. 49.
Militär-Wittwen= und Waisen-Pen-
sionen. 5—7.
Milzbrand.
— Gesetz, die Entschädigung für Viehverluste in
Folge von Milzbrand betr. (Beil. IV z.
Landtags-Absch.) S. 142—143.
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Ent-
schädigung für Viehverluste in Folge von
Milzbrand betr. 268—209.
— Bekanntmachung, die Entschädigung für Vieh-
verluste in Folge von Milzbrand betr. 269
bis 270.
Mineralöle; Bestimmung der Dichte der-
selben; hier Aichung der dazu nothwendigen
Meßwerkzeuge. 24—27.