Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

K 4. 41 
Jr. 505 
Bekanntmachung, die Zusammensetzung des k. b. Landesversicherungsamtes betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Gemäß 88 95 Abs. 2 und 100 des Gesetzes vom 5. Mai 1886, betr. die Unfall- 
und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, 
hatte die Thätigkeit der seit dem 1. Jannar 1889 im Amte befindlichen nichtständigen Mit- 
glieder des k. b. Landesversicherungsamtes aus dem Kreise der Land= und Forstwirthschaft 
sammt der ihrer Stellvertreter mit dem 31. Dezember 1892 zu endigen, und es hat demgemäß 
eine Neuwahl von zwei nichtständigen Mitgliedern aus der Mitte der Genossenschaftsvorstände 
und eine Neuberufung zweier weiterer nichtständiger Mitglieder als Vertreter der Arbeiter, 
je mit einem ersten und einem zweiten Stellvertreter, stattgefunden. 
Nachstehend wird das Ergebniß dieser Wahl bezw. Berufung mit dem Bemerken zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Gesammtzahl der den wahlberechtigten Genossenschafts- 
vorständen und Ausführungsbehörden zustehenden Stimmen 1 505 080 beträgt. 
1. Gewählt wurden und zwar mit sämmtlichen abgegebenen Stimmen: 
1. als erstes nichtständiges Mitglied: 
Karl Freiherr von Lindenfels, k. Kämmerer, Reichsrath und Gutsbesitzer in 
Thumsenreuth, 
a) als dessen erster Stellvertreter: 
Georg Liebl, Gutsbesitzer in Langengeisling, 
b.) als dessen zweiter Stellvertreter: 
ii( 
. als zweites nichtständiges Mitglied: 
Ferdinand Graf von Fischler-Treuberg, k. Kämmerer und Gutsbesitzer in 
Holzen, 
#u) als dessen erster Stellvertreter: 
Wilhelm Martius, Gutsbesitzer in Leimershof, 
|l., als dessen zweiter Stellvertreter: 
Ludwig Keller, rechtskundiger Bürgermeister in Ansbach. 
Die Stelle eines zweiten Stellvertreters des ersten nichtständigen Mitgliedes bleibt 
wegen Ablehnung der Wahl Seitens Eines der Gewählten vorerst unbesetzt.
	        
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