Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

  
  
  
M 26. 301 
Betrag Darunter 
- für künfti 
Titel Anusgaben das Etatsjahr sisig 
% 1894/95 fallend 
AM. M 
49 Zur Erweiterung bestehender und Herstellung neuer Werk- 
stätten für die Waffenmeister der Feldartillerie, erste Rate 30 000 — 
50 Antheil an den Kosten der Beschaffung von Geräthen zur 
Ausstattung neuer Kasernen in Elsaß-Lothringen 46 994 — 
51 Zur Erwerbung neuer bezw. Erweiterung vorhandener 
Exerzier= und Schießplätze, sowie zur Herstellung und 
Einrichtung derselben, siebente Rate 10 000 — 
52 Zur Erwerbung eines Truppenübungeplatzes im Vezirke des 
II. Armeecorps, sowie zur Errichtung eines Lagers zwecks 
Unterbringung von Mannschaften und Pferden auf dem- 
selben und zur Perstellug d der dazu gehörigen Neben- 
anlagen, zweie Rate . 2000000 — 
Militär-Medizinalwesen. 
53 JInstandsetzungs- und Erweiterungsbauten beim Garnisons— 
lazareth in München, dritte Rate 50 000 — 
54 Zur Beschaffung von Unterkunftszelten * Verwundete im 
Felde, dritte Rate .. 20 000 — 
55 sErweiterung der Garnisonslazarethe in Müuchen, Ingol- 
stadt, Bamberg, Bayreuth, Neuburg, Nürnberg und 
Würzburg durch Herstellung von Krankenbaracken, ein- 
schließlich der erforderlichen Grunderwerbungen in Bay- 
renth und Neuburg, zweite Rate 30 000 — 
56 Erbauung eines Garnisonslazarethes in Kempten (für Grund- 
erwerbung und Bauentwurff 320 000 — 
57 Erbanung eines Garnisonslazarethes in Zweibrücken, ersie 
Rate 10 000 — 
53 Zur Herstellung eines Lazarethes für die Garnisonen Nüru= 
berg und Fürth (für Grunderwerbung und Bauentwurf) 100 000 — 
59 Bau eines Garnisonslazarethes in Bayreuth, einschließlich 
der Grunderwerbung, erste Nate. 40 000 — 
Nemontewesen. 
60 .Zur Erweiterung der Remontedepots und zu größeren Me- 
liorationen 30 000 — 
  
  
Zu diesem Zwecke sind außer den durch den Etat je 
weils zur Verfügung gestellten Beträgen die Erlöse aus 
zu veräußernden Grundstücken der Remontedepots unter 
den im Berichte des Finanzausschusses der Kammer der 
Abgeordneten zum Etat für 1876 (Beilagen-Band I1 
Seite 646) aufgeführten Voraussetzungen und Beding- 
ungen zu verwenden. 
  
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