400
Festgesetzter
Cap. 8 Vortrag Betrag
M 9
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IllleitöDremtalthözulagcn
I a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der
XIX. und XXI. Finanzperioden für die wirklichen Schullehrer
à 90 X nach 5, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst-
jahren von der Sösturbenn Seminarschlußprüfung, dann für die
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen
à 72 X nach 5 und von je 45 X nach 10, 13, 15, 20 und
je weiteren 5 --- von dem bezeichnetn Zeitpunkte an
gerechnet 625 688 4. 81 D7 — —
b) aus Kreisfonds .. — —
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen:
a) im Allgemeinen zur Deckung der Gehilfengehalte in bisheriger
Weise 28 907 82
5) Naturalverpflegungsbeiträge für Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen "
und zur Errichtung von Verweser= und Lehrerinnenstellen 152 984 —
F0) Zur Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zu militärischen
Uebungen einberufenen Lehrerpersonals 2000 —
Tit. 5. Besondere Nemunerationen und Unterstützungen für das aktive
Lehrerpersonal:
#) für die Arbeitslehrerinnen 20 000 —
b) für die Konferenzvorstände 6 000 —
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Zuschüsse an weibliche Klosterschulen 13 350 66
6b) Allgemeine Beiträge überhaupt:
na) aus fundationsmäßigen Neichnissen des Staatsärars 3 264 76
bb) aus allgemeinen Kreisfonds 90 679 08
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhaus-
neubanten:
a) Realexigenzbeiträge:
ba) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1 906 04
bl) aus allgemeinen Kreissonds 1 909 87
l) Zum Unterhalte von Schulhäusern ) çl 70 000—
) Zu Schulhansneubanten .
Tit. S. Ständige Bauausgaben 20 08
Tit. 9. Prüfungs= und Aussichtskosten.
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent-
lichen und außerordentlichen Schulvisitationen, dann in für Formular- 00
pap - . 15 100 —
b) für ide Krasschulinspektoren:
aa)Gehalte . 15660j—
bb) Wohnungsgeldzuschuß, nun Gehaliszilage 1260 —
cc) Diäten und Reisekosten .. « 3600I——
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Enistehen der gesetzlichen Kreisvereine quieszirt waren